Tiefer Wasserpegel: Badende landen im Paraplegiker-Zentrum
Viele Gewässer sind wegen der Trockenheit weniger tief als zuvor. Badende sollten besonders vorsichtig sein. Zum Thema werden auch Warnschilder platziert.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Pegel im Zürichsee oder der Aare sind um über zehn Zentimeter gesunken.
- Für Badende können die tiefen Pegelstände fatale Folgen haben.
- Organisationen befürworten Warnschilder an den Ufern.
Die Pegelstände in den Schweizer Seen und Flüssen sind auf einem Rekordtief. Innerhalb einer Woche ist der Pegel des Zürichsees um über zehn Zentimeter gesunken. Dies zeigen die hydrologischen Daten auf der Website des Bundesamts für Umwelt BAFU.
«Der Zürichsee liegt aktuell rund 32 Zentimeter unter dem vorgesehenen Mindest-Pegelstand», sagt Katharina Weber auf Anfrage. Sie ist Mediensprecherin der Baudirektion des Kantons Zürich. Rund 45 Zentimeter liege der Zürichsee unter dem langjährigen Mittel. Aktuell sinkt der Pegelstand pro Tag um rund 1,5 Zentimeter.
Auch in den Berner Gewässern registriert der Kanton rekordtiefe Abflüsse. Mit über zehn Zentimetern ist der Pegelabfall der Aare in Bern-Schönau besonders gross.
Der Walensee hat das saisonale Minimum unterschritten. «Und somit einen neuen saisonalen Tiefststand erreicht», heisst es beim Kanton St. Gallen. Bei der Messstation Walensee-Murg ist der Pegel in einer Woche um rund fünf Zentimeter gesunken.
Patienten mit Querschnittlähmung
Für Badende können die tiefen Pegelstände fatale Folgen haben. Bereits eine geringe Fehleinschätzung der Wassertiefe könne schwerste Verletzungen verursachen, warnt Christoph Merki. Er ist Mediensprecher der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG. «Besonders Kopfsprünge können zu lebensverändernden Schäden an Wirbelsäule und Rückenmark führen.»
Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung in Nottwil LU registriert aktuell drei Patienten, die wegen des tiefen Wasserpegels verunfallten. Dies bestätigt Mediensprecherin Manuela Marra auf Anfrage.
An den Ufern gibt es aber kaum Hinweise, die vor Sprüngen in den See oder Fluss warnen. «Hier appellieren wir an die Eigenverantwortung der Badenden», heisst es beim Kanton Bern. Allenfalls gebe es Warnhinweise von Gemeinden und Badeanstalten. Auch der Kanton Zürich verweist auf die Betreiber der Seebadis.
Warnschilder sollen Unfälle verhindern
Organisationen sehen hingegen Handlungsbedarf. Aus ihrer Sicht sei die Sensibilisierung der Bevölkerung zentral, sagt Manuela Marra von der Paraplegiker-Stiftung. «Gerade bei tiefen oder schwankenden Wasserständen können Kopfsprünge in Seen schwerwiegende Verletzungen bis hin zu einer Querschnittlähmung verursachen.» Dasselbe gelte für «Arschbomben».
Warnschilder können laut der Stiftung dazu beitragen, auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. «Insbesondere an bekannten Badestellen», sagt Marra.
Auch die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG sieht bei der Prävention Potenzial. «Warnhinweise können an Orten mit besonderen oder schwer erkennbaren Gefahren sinnvoll sein», sagt Mediensprecher Christoph Merki.
«Plötzlich erhöhtes Verletzungsrisiko»
Die SLRG stellt fest, dass die Risiken von Sprüngen in offene Gewässer häufig unterschätzt werden.
«Gerade bei tiefen Pegelständen können Bereiche, die früher ausreichend tief waren, plötzlich ein erhöhtes Verletzungsrisiko bergen», sagt Christoph Merki. Tiefe Pegelstände könnten ein zusätzliches Risiko darstellen. «Weil Untiefen, Felsen oder andere Hindernisse näher an die Wasseroberfläche rücken.»
Auch Schwimmende können von veränderten Bedingungen überrascht werden. So kann sich laut Christoph Merki die Umgebung bei den Einstiegsstellen verändert haben.
Er warnt vor Verletzungsgefahr bei plötzlich nah an der Oberfläche befindlichen Steinen oder dem Grund. Möglich sei auch, dass Schwimmende die Ausstiegsstelle in einem Fluss wegen des tieferen Pegelstands nicht mehr so leicht erreichten.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung beurteilt Warnhinweise an besonders exponierten oder bekannten Sprungstellen als sinnvoll. Da sich die Verhältnisse je nach Jahreszeit, Wasserstand und Wetter rasch änderten, ersetzten diese die Eigenverantwortung aber nicht. Dies betonen auch die SLRG und die Schweizer Paraplegiker-Stiftung.
Geschlossene Sprungtürme und Rutschen
Badis etwa am Zürichsee haben ihre Rutschen und Sprungtürme wegen der tiefen Pegelstände gesperrt oder sie verbieten Kopfsprünge.
Sprunganlagen sind laut dem Schweizerischen Badmeister-Verband SBV nur offen, wenn das Wasser eine gewisse Mindesttiefe hat. Für ein Ein-Meter-Sprungbrett braucht es eine Tiefe von 3,40 Metern. Für ein Drei-Meter-Sprungbrett sind 3,80 Meter Tiefe vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um eine offizielle Vorgabe und den technischen Standard der Fédération Internationale de Natation FINA.
Die Nichtschwimmerbecken mancher Badis sind ausgetrocknet oder seicht. In einem Strandbad in Stäfa ZH verbietet ein Schild beim Becken den Sprung ins Wasser.
Die Vorkehrungen und vielleicht auch die Vorsicht der Badenden sorgen bei Querschnittlähmungen diesen Sommer bisher für eine positive Bilanz.
Manuela Marra: «Wir haben bislang weniger Patientinnen und Patienten, die aufgrund eines Sprunges ins Wasser mit einer Querschnittlähmung eingeliefert worden sind.»






















