Opfer-Anwalt: Epstein-Akten in übermässigem Umfang geschwärzt

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    Keystone-SDA, Etienne Sticher

    USA,

    Ein Opfer-Anwalt wirft dem US-Justizministerium vor, mit Schwärzungen in den Epstein-Akten die Täter zu schützen. Die Teilfreigabe vergrössere das Leid.

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    In den Epstein-Akten wurde viel geschwärzt – um die Täter zu schützen, sagt ein Opfer-Anwalt. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Anwalt hält das Ausmass der Schwärzungen in den Epstein-Akten für ungerechtfertigt.
    • Es würden Täter geschützt, ist er überzeugt.
    • Zudem mussten die Opfer aktiv ihr Recht auf Privatsphäre beanspruchen.

    Unzählige verdeckte Gesichter, unkenntlich gemachte Namen und Hunderte komplett geschwärzte Seiten. Schwärzungen, um Opfer oder nicht rechtskräftig verurteilte Verdächtige zu schützen, sind verständlich. Das Justizministerium muss aber viel Kritik einstecken.

    Gegenüber dem «Spiegel» sagt John Scarola, Anwalt mehrere Epstein-Opfer: «Nach allem, was ich bisher gesehen habe, bin ich überzeugt, dass die Dokumente in übermässigem Umfang geschwärzt wurden.» In begründbaren Fällen seien Schwärzungen nötig. «Dennoch geht das Ausmass dieser Schwärzungen weit über alles hinaus, was ich für gerechtfertigt halte», sagte er.

    Auf die Frage, ob er glaube, dass mutmassliche Täter durch die hohe Menge der Schwärzungen geschützt worden seien, antwortete Scarola: «Ja.»

    Aus Sicht der Opfer vergrössere die Teilveröffentlichung deren Leid, betonte er. Ihnen sei immer wieder versprochen worden, dass die Unterlagen vollständig offengelegt würden. Doch dieses Versprechen sei immer gebrochen worden.

    Auch das Vorgehen des Ministeriums kritisiert Scarola: Am späten Donnerstagnachmittag habe er die Nachricht erhalte, er solle alle Opfer identifizieren, deren Namen vertraulich bleiben müssten. «Dafür wurden uns weniger als vier Stunden Zeit gegeben.» Das hielt er für unangemessen.

    Denn das Justizministerium habe seit Monaten gewusst, dass es die Akten veröffentlichen müsse. «Ausserdem hätte gelten müssen, dass die Namen aller Opfer grundsätzlich geschwärzt werden. Doch nun mussten sie aktiv ihr Recht auf Privatsphäre beanspruchen.»

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    Das Justizministerium wurde gesetzlich verpflichtet, alle Dokumente der Epstein-Akten bis spätestens am vergangenen Freitag zu veröffentlichen. Zudem mussten alle Schwärzungen schriftlich begründet werden. Beides tat das Ministerium nicht. Es teilte mit, dass die weiteren Dateien in den kommenden Wochen freigegeben würden.

    Opferanwalt Scarola sagt, die Öffentlichkeit sei mit dem veröffentlichten Material nicht glücklich. Der Druck für weitere Freigaben und weitere Ermittlungen werde noch steigen.

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    Kommentare

    User #1305 (nicht angemeldet)

    Aktenschwärzer in die Kiste! Absurder geht wirklich nicht!

    User #3566 (nicht angemeldet)

    Zu fest geschwärzt. Echt jetzt.

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