Bundestag

Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter von AfD-Fraktion

AFP
AFP

Deutschland,

Die Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter der AfD-Fraktion.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Berliner Verwaltungsgericht weist Eilantrag zurück.

Die zum 5. Oktober von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angeordnete Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Parlamentsgebäuden sei rechtens, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Es wies mit der Entscheidung eine Beschwerde von neun Mitarbeitern der AfD-Bundestagsfraktion ab.

In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf das Hausrecht des Bundestagspräsidenten. Dieser habe «die Befugnis für den Erlass hausrechtlicher Massnahmen». Bei der Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes handle es sich um eine solche Massnahme.

Diese verfolge das Ziel, «den von der Pandemielage ausgehenden Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages zu begegnen». Die Maskenpflicht sei verhältnismässig und geeignet, um den «ordnungsgemässen Dienstbetrieb» des Parlaments zu gewährleisten.

Gegen die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Gewitter
Blitze und Regen

MEHR IN POLITIK

höcke
1 Interaktionen
Prozess
Reto Nause ist Berner Mitte-Nationalrat.
Reto Nause (Mitte)
3 Interaktionen
Washington
1 Interaktionen
Bogotá

MEHR BUNDESTAG

lars haise
9 Interaktionen
Deutschland:
bundestag
39 Interaktionen
Massnahmen
Friedrich Merz
26 Interaktionen
Rede
Deutsche Bundestag
17 Interaktionen
Berlin

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Waldbrand La Palma
8 Interaktionen
Monschau
Désirée Nick
38 Interaktionen
Mit 70 Jahren
Bayern München Fan Latte
1 Interaktionen
Mittellinie
-
64 Interaktionen
Hass im Heimatdorf