Bundestag

Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter von AfD-Fraktion

AFP
AFP

Deutschland,

Die Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter der AfD-Fraktion.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Berliner Verwaltungsgericht weist Eilantrag zurück.

Die zum 5. Oktober von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angeordnete Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Parlamentsgebäuden sei rechtens, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Es wies mit der Entscheidung eine Beschwerde von neun Mitarbeitern der AfD-Bundestagsfraktion ab.

In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf das Hausrecht des Bundestagspräsidenten. Dieser habe «die Befugnis für den Erlass hausrechtlicher Massnahmen». Bei der Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes handle es sich um eine solche Massnahme.

Diese verfolge das Ziel, «den von der Pandemielage ausgehenden Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages zu begegnen». Die Maskenpflicht sei verhältnismässig und geeignet, um den «ordnungsgemässen Dienstbetrieb» des Parlaments zu gewährleisten.

Gegen die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Migros
104 Interaktionen
«Gift»
Trans
Bei Minderjährigen

MEHR IN POLITIK

Wahlen
2 Interaktionen
Bern
Guggisberg Covid-Kredite
12 Interaktionen
Fristaufschub?
Parlament
10 Interaktionen
In Polizeimeldungen

MEHR BUNDESTAG

Robert Habeck und Markus Söde
24 Interaktionen
Deutschland
Robert Habeck
71 Interaktionen
Per 1. September
katja krasavice bundestag
61 Interaktionen
Vor Bundestag
Frauke Brosius-Gersdorf
35 Interaktionen
Bundestag

MEHR AUS DEUTSCHLAND

dirigent Lahav Shani
1 Interaktionen
Kritik
Sommerhaus der Stars 2025
2 Interaktionen
RTL+
The Rotterdam Philharmonic
Von Festival
Gold
2 Interaktionen
Nach Rekordhoch