Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) will Vorgaben zur Vorsorge für die Folgen der Erderhitzung gesetzlich verankern.
Schäden im Ahrtal nach dem verheerenden Hochwasser
Schäden im Ahrtal nach dem verheerenden Hochwasser - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einschränkung von Bodenversiegelung und mehr Unterstützung für Kommunen.

«Bei Planungen und Entscheidungen muss Klimaanpassung künftig fachübergreifend berücksichtigt werden», erklärte Lemke dazu am Freitag in Berlin. Dazu gehöre auch die Festlegung «messbarer Ziele», die aber in einem separaten Prozess gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Verbänden entwickelt werden sollen.

«Wir wissen, dass die Klimakrise uns vor grosse Veränderungen stellt», betonte Lemke. «Deshalb brauchen wir konsequenten Klimaschutz und vorsorgende Klimaanpassung.» Das geplante Klimaanpassungsgesetz, das nun in der Regierung abgestimmt wird, solle «eine verbindliche Basis für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes» schaffen. Der Bund werde «die Kommunen mit einem verlässlichen Angebot an Beratung, Kompetenzaufbau und Förderung von Projekten unterstützen».

Das Umweltministerium verwies darauf, dass seit dem Jahr 2000 durch Extremwetterereignisse, von denen nach Einschätzung von Expertinnen und Experten viele durch den Klimawandel verursacht oder verstärkt wurden, in Deutschland Schäden von mehr als 145 Milliarden Euro entstanden seien. Allein seit 2018 seien es rund 80 Milliarden Euro. Laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten durch Extremwetter und Klimafolgen bis Mitte des Jahrhunderts wirtschaftliche Folgekosten von bis zu 900 Milliarden Euro entstehen.

«Daher ist es erforderlich, die Widerstandskraft gegenüber der Zunahme von Intensität, Häufigkeit und Dauer der Extremwetterereignisse in Deutschland zu stärken», betonte Lemke. Das geplante Gesetz sieht konkret vor, dass die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegt, die dann fortlaufend aktualisiert werden soll. Zudem wird die Regierung verpflichtet, regelmässige Klimarisikoanalysen und Monitoringberichte zu erstellen.

Ein «Berücksichtigungsgebot» soll dafür sorgen, dass alle Träger öffentlicher Aufgaben «bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen», also etwa die Auswirkungen häufigerer und stärkerer Hitzeperioden oder Gefahren durch Überschwemmungsereignisse. Verschlechterungen hinsichtlich der Klimafolgenvorsorge sollen nur zulässig sein, wenn «dies unvermeidlich ist».

«Auch die Versiegelung soll auf ein Minimum beschränkt werden», erklärte Lemke. Zudem sollen laut Umweltministerium bereits versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, «so weit wie möglich und zumutbar» wieder entsiegelt werden. Dies bedeute nicht, dass es keine Versiegelung mehr geben dürfe, hiess es dazu weiter. Es wäre aber nicht mehr zulässig, «alles zuzupflastern, weil das pflegeleichter ist».

Auf lokaler Ebene sollen «möglichst flächendeckend» Risikoanalysen und Anpassungskonzepte erstellt werden. Die Koordinierung dafür sollen die Länder übernehmen, der Bund will dies wie teilweise bereits der Fall weiterhin durch Fördermassnahmen unterstützen. Dazu wurde bereits ein Zentrum Klimaanpassung eingerichtet.

Der Gesetzgebungsprozess soll laut Umweltministerium möglichst bis Jahresende abgeschlossen werden, die Klimaanpassungsstrategie soll dann bis Ende 2024 vorliegen. Von Seiten des Ministeriums wurde betont, dass dabei eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern angestrebt werde, die vorrangig für die Anpassung an Klimafolgen zuständig sind. Die Länder sollen wiederum über ihre Massnahmen berichten.

Bereits im März 2022 hatte Lemke zur Klimaanpassung ein Sofortprogramm vorgelegt. Fördermittel können Kommunen demnach auch für die Bestellung von Klimaanpassungsmangerinnen und -managern erhalten. Der Bund unterstützt auch bereits Massnahmen zur Abfederung «akuter klimatischer Belastungen in sozialen Einrichtungen».

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