Leistungen für gesetzlich Versicherte sollen unabhängiger von Kassen geprüft werden

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Deutschland,

Wenn gesetzlich Versicherte Leistungen wie Reha-Massnahmen oder Haushaltshilfen beantragen, soll dies künftig in stärkerer Unabhängigkeit von den Krankenkassen geprüft werden.

Medizinischer Dienst der Krankenkassen wird reformiert
Medizinischer Dienst der Krankenkassen wird reformiert - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundestag beschliesst Reform des Medizinischen Dienstes.

Der Bundestag billigte in der Nacht zum Freitag einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit dem der bisherige Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auf eigene Füsse gestellt wird.

In der Vergangenheit war immer wieder Kritik laut geworden, der MDK agiere als verlängerter Arm der Kassen und entscheide über Anträge - etwa auch zu Pflegeleistungen - einseitig in deren Sinne. Aus dem MDK wird mit dem neuen Gesetz der Medizinische Dienst (MD). Dieser ist dann keine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen mehr sein, sondern eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Künftig werden auch Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft im Verwaltungsrat vertreten sein.

Der MDK entscheidet zum Beispiel über Fälle von Arbeitsunfähigkeit, Reha-Massnahmen, häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfen. «Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln», erklärte Spahn in Berlin.

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