Landgericht Hannover verhandelt Schadenersatzklage von Gastronom wegen Lockdowns
Das Landgericht in Hannover verhandelt seit Freitag über die Schadenersatzklage eines Gastronomen gegen das Bundesland Niedersachsen wegen der coronabedingten Schliessung seines Restaurants.

Das Wichtigste in Kürze
- Richer sehen wenig Erfolgschancen - Kläger will Ausgleich für «Sonderopfer».
Der Mann fordert nach Angaben des Gerichts eine Entschädigung für Einnahmeausfälle in der Lockdownphase im März und April. Ein Urteil will das Gericht am 9. Juli verkünden. Einem Sprecher zufolge machten die Richer aber bereits am Freitag deutlich, dass die Klage sehr wenig Erfolgschancen habe.
Ein Anspruch auf den geforderten Schadenersatz lässt sich nach Einschätzung des Gerichts demnach weder aus den Landes- und Bundesgesetzen zum Infektionsschutz noch aus den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ableiten. Der Kläger sieht das Land laut Gericht trotz fehlender ausdrücklicher Entschädigungsregelung in Infektionsschutzgesetzen in der Pflicht, weil sein Fischrestaurant am Steinhuder Meer bei Hannover durch den wochenlangen Lockdown «unverschuldet» in eine «existenzielle Notlage» geraten sei.
Er argumentiert weiterhin, dass es sich bei der durch Verfügung des Landes zur Schliessung aller Gaststätten im Kampf gegen Corona um eine Massnahmen aus «generalpräventiven Gründen» gehandelt habe, bei der eine von seinem Restaurant ausgehende Ansteckungsgefahr lediglich «vermutet» worden sei. Deshalb handle es sich um ein ihm abverlangtes «Sonderopfer», für das er Ausgleich verlangen könne.