Die Bundesregierung will noch am Freitag ganz Frankreich als Corona-Hochinzidenzgebiet einstufen.
Corona-Testzentrum in Saarbrücken
Corona-Testzentrum in Saarbrücken - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzübertritt dann nur noch mit negativem Testergebnis.

Dies erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus Regierungskreisen. Die Entscheidung bedeutet, dass die Grenze dann bis auf weiteres nur bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests überquert werden dürfte. Grund für die Entscheidung sei, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Frankreich deutlich über der Schwelle von 200 liege. Die Regelung solle in der Nacht zu Montag in Kraft treten.

Der negative Corona-Test für den Grenzübertritt dürfe nicht älter als 48 Stunden sein, hiess es in den Kreisen weiter. Eine Ausnahme solle es für Pendler geben: Sie müssten sich nur zwei Mal pro Woche testen lassen. Dafür sollten gegebenenfalls Teststationen in Grenznähe aufgebaut werden.

Grenzkontrollen solle es nicht geben, auch der grenzüberschreitende öffentliche Verkehr solle weiterlaufen, hiess es gegenüber AFP. Allerdings werde es im Hinterland der Grenze Kontrollen nach dem Prinzip der Schleierfahndung geben.

Die französische Regierung sei seit einigen Tagen über die bevorstehende Entscheidung zur Einstufung Frankreichs informiert, hiess es weiter. Die Einstufung Frankreichs solle spätestens am Freitagabend vom Robert-Koch-Institut öffentlich mitgeteilt werden. In Frage stehe sie nicht mehr: «Die Entscheidung ist gefallen», hiess es gegenüber AFP.

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