Städte und Gemeinden rechnen wegen Personalmangels in den Ämtern mit grossen Verzögerungen bei der Auszahlung des neuen Wohngelds.
Wohngebäude in Berlin
Wohngebäude in Berlin - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Personalmangel in zuständigen Behörden .

Bearbeitung und Auszahlung könnten sich bis Mitte 2023 ziehen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der «Welt am Sonntag». Das Wohngeld bekommen ab Januar erheblich mehr Menschen: Statt zuletzt rund 600.000 sollen etwa zwei Millionen Haushalte Anspruch haben.

«Schon heute dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags drei bis sechs Monate», sagte Landsberg der «Bild»-Zeitung. Wenn per Gesetz die Zahl der Anspruchsberechtigten steige, dann komme auf die Kommunen neben der Umstellung der Software auf die neuen Parameter auch eine Welle von neuen Anträgen zu. «Wir haben nicht die Leute, um die schnell abzuarbeiten.»

Eine Umfrage der «Welt am Sonntag» unter den zehn grössten deutschen Städten ergab, dass einzelne Kommunen mit bis zu fünfmal so hohen Antragszahlen rechnen wie bisher. Düsseldorf etwa blickt «mit grosser Sorge auf den entstehenden Arbeitsaufwand». Dortmund rechnet mit einer zweieinhalbfachen Steigerung der Anträge, wie Stadtrat Ludger Wilde der Zeitung sagte.

Landsberg vom Städte- und Gemeindebund sagte der «Bild», die Städte hätten Stellen ausgeschrieben, könnten sie aber nicht besetzen. Er empfahl, Abschläge zu zahlen.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte kürzlich betont, bei einer verspäteten Entscheidung werde das Wohngeld rückwirkend ausgezahlt. Auch sie sagte, die Behörden stünden vor einem «riesigen Aktenberg».

Das Wohngeld bekommen Menschen mit niedrigen Einkommen als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums. Nicht nur die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger wird mit der Reform ausgeweitet, sondern auch die Höhe: Sie wird von zuletzt rund 180 Euro im Durchschnitt auf etwa 370 Euro monatlich steigen.

Der Bundesrat hatte der Wohngeldreform am Freitag zugestimmt. Es wird damit auch neu strukturiert: Künftig gibt es eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht. Eine Klimakomponente berücksichtigt Mieterhöhungen aufgrund energetischer Massnahmen. Ausserdem wird die allgemeine Formel zur Wohngeldberechnung verändert.

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