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Karlsruhe entscheidet über Beitritt von AfD-Abgeordneten zu Oppositionsklage

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Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) seine Entscheidung zum Beitritt von Bundestagsabgeordneten der AfD zu einer Klage der übrigen Oppositionsfraktionen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut der 2018 von Union und SPD beschlossenen Neuregelung wird die Obergrenze für die Parteienfinanzierung angehoben..

FDP, Grüne und Linke klagen gemeinsam in Karlsruhe gegen die Neuregelung der Parteienfinanzierung. 30 AfD-Abgeordnete wollen sich anschliessen. (Az. 2 BvF 2/18)

Laut der 2018 von Union und SPD beschlossenen Neuregelung wird die Obergrenze für die Parteienfinanzierung angehoben. Dagegen wenden sich FDP, Linke und Grüne mit ihrer Normenkontrollklage. Für eine solche braucht es mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. Da die AfD allein nicht genügend Abgeordnete hat und die übrigen Fraktionen nicht mit ihr zusammen klagen wollten, wandten sich mehrere Abgeordnete einzeln direkt an das Bundesverfassungsgericht. Dieses muss nun entscheiden, ob sie sich der Klage anschliessen dürfen.

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