Nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer ist der deutsche IS-Dschihadist Nils D. vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Statue von Justitia
Statue von Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • 31-Jähriger aus Dinslaken sass schon einmal als IS-Mitglied in Haft.
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Das Gericht sprach den 31-Jährigen aus Dinslaken am Freitag zudem wegen Kriegsverbrechen gegen eine Person und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Damit verhängte das Gericht in der Landeshauptstadt bereits zum zweiten Mal eine Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten.

Der Angeklagte war laut Urteil von März bis Anfang November 2014 Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Als Wärter in einem IS-Gefängnis in Syrien beteiligte er sich nach Auffassung des Gerichts an der Bestrafung eines Gefangenen, die mit dessen Tod endete. In zwei weiteren angeklagten Fällen sprach ihn der Senat frei, weil der Hauptbelastungszeuge diese nicht mehr bestätigte.

Als strafmildernd wertete das OLG die Hilfe des Angeklagten bei der Aufklärung anderer terroristischer Straftaten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ausserdem rechnete das Gericht eine bereits früher verbüsste viereinhalbjährige Haftstrafe auf das Strafmass an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Generalbundesanwalt beantragte in dem Verfahren gegen D. eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidigung forderte einen Freispruch oder andernfalls eine Verurteilung zu einer milden zeitigen Freiheitsstrafe.

Die Bundesanwaltschaft legte D. zur Last, im Jahr 2014 als IS-Mitglied mindestens drei Gefangene in einem IS-Gefängnis in Syrien grausam gefoltert und getötet zu haben. Die Taten soll er gemeinsam mit anderen IS-Mitgliedern begangen haben. Zu den Vorwürfen schwieg D. entgegen der Ankündigung, zum Ende des Prozesses eine neue Aussage machen zu wollen, bis zuletzt.

Wegen seiner aktiven mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung hatte ihn das Oberlandesgericht bereits im März 2016 zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Im Juli 2018 erhob die Bundesanwaltschaft erneut Anklage gegen ihn wegen dreifachen Mordes und Kriegsverbrechen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte ein zweites Verfahren gegen D. zunächst ab. Es sei nicht auszuschliessen, dass die Vorwürfe bereits Gegenstand des vorherigen Strafverfahrens gewesen seien. Ein Verurteilter dürfe nicht noch einmal wegen derselben Tat bestraft werden. Gegen diese Entscheidung legte die Bundesanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein, weswegen die Anklage letztlich zugelassen wurde.

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