Die grosse Koalition drückt bei der geplanten Abkehr vom Inzidenzwert als massgebliche Grösse für Corona-Massnahmen aufs Tempo.
Vorbereitung einer Corona-Impfung
Vorbereitung einer Corona-Impfung - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundestag soll Regierung zu Neuregelung auffordern.

In einer am Mittwoch veröffentlichten Beschlussvorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Montag eine entsprechende Formulierungshilfe für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Künftig soll die Zahl der Corona-bedingten Krankenhausaufenthalte eine zentrale Rolle spielen.

«Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen ist aufgrund des Impffortschritts nicht mehr zentraler Massstab», heisst es in der Beschlussvorlage, über die am späten Mittwochnachmittag abgestimmt werden soll. Daher seien die bislang im Gesetz genannten Schwellenwerte «nicht mehr aktuell». Deshalb sollten sich die Schutzmassnahmen gegen die Corona-Pandemie «zukünftig insbesondere auch an der Covid 19-Hospitalisierungsrate ausrichten».

Bislang heisst es in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes: «Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmassnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.» Diese Passage soll gestrichen werden.

Der Bundestag will am Mittwoch zudem über die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entscheiden, die Grundlage vieler Corona-Massnahmen der Länder ist.

Für eine Abkehr vom Inzidenzwert hatte sich zuvor auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausgesprochen. Die Gesetzesänderung könnte am 1. September vom Kabinett gebilligt und am 7. September im Bundestag beschlossen werden. Abschliessend soll der Bundesrat auf einer Sondersitzung am 10. September über die Änderung entscheiden.

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