Gesetze sollen künftig offiziell auf Plattform des Bundes verkündet werden
Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes können künftig auch auf einer digitalen Plattform offiziell verkündet werden.

Der Bundesrat billigte am Freitag eine Grundgesetzänderung mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit. Bislang schreibt die Verfassung die Veröffentlichung in Papierform im Bundesgesetzblatt vor. Künftig solle das elektronische Bundesgesetzblatt «das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen» sein, erklärte das Bundesjustizministerium.
In Grundgesetz-Artikel 82 heisst es künftig, dass alles Nähere zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in einem Bundesgesetz geregelt wird. Dieses Gesetz beschloss der Bundesrat ebenfalls. Darin heisst es: Das Bundesgesetzblatt wird künftig ausschliesslich elektronisch auf einer neuen Verkündungsplattform im Internet ausgegeben und wird das ausschliessliche Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen.