Die Auflösung einer Sitzblockade gegen eine Demonstration von Rechtsextremen in Kassel im Juli 2019 ist einem Urteil zufolge rechtmässig gewesen.
Sitzblockade bei einer Demonstration in London
Sitzblockade bei einer Demonstration in London - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Polizist durfte laut Urteil Pfefferspray einsetzen.

Die Sitzblockade sei nicht vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit geschützt gewesen, urteilte das Kasseler Verwaltungsgericht laut Mitteilung vom Donnerstag. Es wies damit die Klage von Gegendemonstranten ab. (Az.: 6 K 1915/19.KS und 6 K 1919/19.KS)

Die Kläger hatten am 20. Juli 2019 mit einer Sitzblockade einen angemeldeten Aufzug der Partei «Die Rechte» gestört. Diese wurde von der Polizei aufgelöst, ein Beamter setzte dazu Pfefferspray ein - zu Recht, wie die Kasseler Richter nun urteilten. Die Blockade habe das vorrangige Ziel gehabt, die Demonstration zu stören und ihren Fortgang zu verhindern. Eine Meinungskundgebung habe in diesem Fall eine untergeordnete Rolle gespielt.

Der Polizeieinsatz, bei dem auch körperliche Gewalt angewendet wurde, sei recht- und verhältnismässig gewesen. Zwar sei der Einsatz des Pfeffersprays sehr schnell nach der Androhung erfolgt, so dass für den Kläger kaum eine Chance bestanden habe, den Platz zu räumen. Der Beamte habe aber davon ausgehen dürfen, dass der Platz ohnehin nicht freiwillig geräumt werde. Mit Blick auf die «emotional angespannte Gesamtsituation» habe er das Pfefferspray einsetzen dürfen.

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