Die frühere Frau des mutmasslich bereits vor längerer Zeit in Syrien getöteten deutschen Dschihadisten und ehemaligen Rappers Denis Cuspert muss sich seit Montag in Hamburg vor Gericht verantworten.
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Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsschutzprozess in Hamburg mit Anklageverlesung begonnen.

Der Staatsschutzprozess begann mit der Anklageverlesung, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) in der Hansestadt sagte. Die Angeklagte soll sich in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und eine jesidische Jugendliche als «Sklavin» gehalten haben.

Nach Erkenntnissen der Ermittler begab sich die 35-jährige Omaima A. im Januar 2015 mit ihren drei Kindern im Alter von acht Monaten sowie zwei und acht Jahren aus Deutschland zum IS nach Syrien, wo sich ihr damaliger Ehemann aufhielt. Nach dessen Tod bei einem Luftangriff heiratete sie dort später nach islamischem Recht den deutschen Dschihadisten Cuspert, der durch IS-Propagandavideos bekannt wurde.

Die Deutschtunesierin hielt sich den Vorwürfen zufolge bis September 2016 in dem Bürgerkriegsland auf, bevor sie nach Deutschland zurückkehrte. A. habe sich dort in die Strukturen des IS eingegliedert, sich zu dessen Ideologie bekannt und ihre Kinder in dessen Sinn zu einem «kriminellen Lebenswandel» erzogen, hiess es in der Anklageschrift. Auch Verstösse gegen Erziehungs- und Fürsorgepflichten gegen die eigenen Kinder gehören zu den Vorwürfen.

Die Angeklagte erhielt demnach unter anderem auch Geldzahlungen vom IS und hielt ferner eine 13-Jährige als «Sklavin» in ihrem Haushalt in der Stadt Rakka. Das Mädchen gehörte zur religiösen Minderheit der Jesiden, an welcher der IS einen Völkermord verübte. Dies stuft die Anklagebehörde als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenhandel ein.

Beim Prozessauftakt verlas ihr Verteidiger nach Gerichtsangaben eine Erklärung, worin der Vorwurf der IS-Mitgliedschaft zurückgewiesen wurde. Demnach argumentierte er, seine Mandantin sei in Syrien nur ihren Pflichten als Ehefrau und Mutter nachgegangen. In dem Verfahren sind zunächst 13 Verhandlungstage bis Anfang Juli angesetzt.

Cuspert, der als Rapper unter seinem Künstlernamen «Deso Dogg» auftrat, blieb nach Erkenntnissen der deutschen Ermittler auch nach der Rückkehr der Angeklagten weiter in Syrien beim IS. Dort wurde er anscheinend bei einem Luftangriff Anfang 2018 getötet. Vor der Trennung soll sich das Paar zerstritten haben. A. wollte demnach nach Deutschland, um ihr viertes Kind zur Welt zu bringen.

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