Ex-Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff kritisiert Wahlrechtsreform
Die frühere Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hält die Pläne von Union und SPD für eine Wahlrechtsreform für bedenklich.

Das Wichtigste in Kürze
- Verrechnung und fehlender Ausgleich bei Überhangmandaten bedenklich.
Kritisch sei vor allem das Vorhaben, Überhangmandate «teilweise» mit Listenmandaten in anderen Bundesländern zu verrechnen, sagte die Juristin, die zweimal an Urteilen gegen geltende Wahlrechts-Regelungen beteiligt war, dem Düsseldorfer «Handelsblatt». Kritisch äusserte sie sich auch zu den Plänen der Koalition, drei Überhangmandate nicht auszugleichen.
Mit Blick auf die länderübergreifende Verrechnung sagte Lübbe-Wolff, es gebe die Festlegung, dass «eine föderal ausgewogene Verteilung gewährleistet» sein müsse. «Genau da liegt aber der Hase im Pfeffer», wandte sie ein, da eine Verrechnung von Überhangmandaten innerhalb desselben Bundeslandes nicht möglich ist.
Den Verzicht auf einen Ausgleich für drei Überhangmandate hält Lübbe-Wolff für nicht hinreichend begründet. «Je nach Interpretation bringt auch diese geplante Ausgleichsbegrenzung keinen grossen Begrenzungseffekt für die Grösse des Bundestages», wandte sie ein. Der Verzicht auf den Ausgleich dürfte CDU und CSU bei der Mandatsverteilung einen Vorteil gegenüber anderen Parteien einbringen.
«Das grösste Problem ist, dass man die ganze Zeit hat verstreichen lassen, mit deren Fehlen jetzt entschuldigt werden soll, dass nichts Besseres herausgekommen ist», kritisierte Lübbe-Wolff weiter. Es laufe nun «auf eine ziemlich kleine Katzenwäsche hinaus.» Nach langem Ringen hatten sich Union und SPD am Dienstagabend auf eine Wahlrechtsreform geeinigt, um ein weiteres Aufblähen des Bundestags zu verhindern. Auch bei der Opposition stossen die Pläne auf massiven Widerstand.