EuGH-Generalanwältin: Irland muss Verdächtige weiter nach Grossbritannien ausliefern

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Luxemburg,

Geht es nach der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), muss Irland bei einem Europäischen Haftbefehl Verdächtige weiter nach Grossbritannien ausliefern.

Grenze zwischen Irland und Nordirland
Grenze zwischen Irland und Nordirland - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gutachten über Regelung zu Europäischem Haftbefehl nach Brexit.

Generalanwältin Juliane Kokott argumentierte in ihren am Dienstag in Luxemburg verlesenen Schlussanträgen, dass die entsprechenden Brexit-Regelungen auch für Irland bindend seien. In dem konkreten Fall geht es um zwei Männer, die im September 2020 und im Februar 2021 festgenommen wurden. (Az. C-479/21 PPU)

Beide zogen vor Gericht mit dem Argument, dass sie rechtswidrig in Haft seien, weil die Regelung über den Europäischen Haftbefehl zwischen Grossbritannien und Irland nicht mehr angewandt werden müsse. Der Oberste Gerichtshof fragte den EuGH, wie die Rechtslage sei. Für Irland gilt im Bereich der europäischen Innen- und Justizpolitik nämlich eine Ausnahmeregelung. Das Land entscheidet jeweils, ob es sich beteiligt.

Beim Austrittsabkommen sowie beim Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit Grossbritannien sei dies aber nicht notwendig gewesen, argumentierte Kokott. Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrem Urteil nicht an die Gutachten der Generalanwälte halten, tun dies aber oft.

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