EuGH-Generalanwältin: Irland muss Verdächtige weiter nach Grossbritannien ausliefern

AFP
AFP

Luxemburg,

Geht es nach der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), muss Irland bei einem Europäischen Haftbefehl Verdächtige weiter nach Grossbritannien ausliefern.

Grenze zwischen Irland und Nordirland
Grenze zwischen Irland und Nordirland - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gutachten über Regelung zu Europäischem Haftbefehl nach Brexit.

Generalanwältin Juliane Kokott argumentierte in ihren am Dienstag in Luxemburg verlesenen Schlussanträgen, dass die entsprechenden Brexit-Regelungen auch für Irland bindend seien. In dem konkreten Fall geht es um zwei Männer, die im September 2020 und im Februar 2021 festgenommen wurden. (Az. C-479/21 PPU)

Beide zogen vor Gericht mit dem Argument, dass sie rechtswidrig in Haft seien, weil die Regelung über den Europäischen Haftbefehl zwischen Grossbritannien und Irland nicht mehr angewandt werden müsse. Der Oberste Gerichtshof fragte den EuGH, wie die Rechtslage sei. Für Irland gilt im Bereich der europäischen Innen- und Justizpolitik nämlich eine Ausnahmeregelung. Das Land entscheidet jeweils, ob es sich beteiligt.

Beim Austrittsabkommen sowie beim Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit Grossbritannien sei dies aber nicht notwendig gewesen, argumentierte Kokott. Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrem Urteil nicht an die Gutachten der Generalanwälte halten, tun dies aber oft.

Kommentare

Weiterlesen

lehrer hochdeutsch dagmar rösler
11 Interaktionen
«Respektlos»
Kolumnistin Verena Brunschweiger
127 Interaktionen
Manspreading

MEHR IN POLITIK

Mikhail Shalaev
1 Interaktionen
Frischer Wind
Stadt Bern
5 Interaktionen
Ab 2027
asyl
1 Interaktionen
Angenommen
St.Gallen
8 Interaktionen
St. Gallen

MEHR AUS LUXEMBURG

eugh
1 Interaktionen
Onlinehandel
Eurozone
2 Interaktionen
0,3 Prozent
Ursula von der Leyen
32 Interaktionen
Urteil
Costa, Metsola und von der Leyen
18 Interaktionen
Festakt