EU-Parlament stimmt Abschiebezentren in Drittstaaten zu
Das EU-Parlament hat dem Vorhaben der Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten und weiteren Verschärfungen von Asylregeln zugestimmt.

Eine Mehrheit aus konservativen und rechten Abgeordneten stimmte in Strassburg den entsprechenden Gesetzesänderungen zu. Dabei handelte es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung, die auch die Schweiz übernehmen werden muss.
Die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Ausschaffungsregeln in Kraft treten können. Dies gilt als Formalie.
Das Parlament nahm sie mit 418 Ja-, 218 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen an. Die Abstimmung wurde von Jubel und Pfiffen begleitet. Nach der Annahme klatschten Abgeordnete des rechten Spektrums und riefen «Send them back» (in etwa: «schickt sie zurück»), was mit «Shame on you»-Chören (in etwa: «Schande») beantwortet wurde.
In die geplanten Ausschaffungszentren («Return Hubs») ausserhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa, weil das Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit dagegen schon.
Welche Länder bereit wären, die Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist offen. Laut Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt sollen noch in diesem Jahr konkrete Vereinbarungen getroffen werden.
Schweiz wird Regelung übernehmen müssen
Die Schweiz hat nach der Verabschiedung der Verordnung gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen zwei Jahre Zeit für die Umsetzung ins nationale Recht, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA kürzlich mit. Diese Weiterentwicklung werde vom Parlament genehmigt werden müssen und unterstehe dem fakultativen Referendum.
Das SEM hielt weiter fest, dass Rückkehrzentren in Drittländern noch nicht existierten. Wenn sich aber Pilotprojekte als erfolgreich und rechtskonform umsetzbar herausstellten, werde die Schweiz die Möglichkeit einer Beteiligung prüfen.
Rechter Flügel hatte Verschärfungen ermöglicht
Die neuen Gesetze sollen nach Inkrafttreten festlegen, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Ausschaffung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Ausserdem ist Ausschaffungshaft für bis zu zwei Jahre möglich – in besonderen Fällen ist eine Verlängerung um weitere sechs Monate erlaubt.
Der Einigung über die neuen Asylregeln war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten Mitte März offengelegt, dass die EVP bei dem Thema enger mit den Rechten kooperiert hatte als zuvor bekannt gewesen war.














