EU

EU-Abgeordnete wollen deutlich strengeres Lieferkettengesetz als Bundesregierung

AFP
AFP

Belgien,

Den Abgeordneten im EU-Parlament schwebt ein deutlich strengeres Lieferkettengesetz vor als der Bundesregierung.

Bauer mit Kaffeefrüchten in Guatemala
Bauer mit Kaffeefrüchten in Guatemala - AFP

Eine Entschliessung, die am Montag im Plenum der Brüsseler Volksvertretung zur Debatte stand, sieht auch für kleine und mittlere Unternehmen weitreichende Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette vor. Die Parlamentarier fordern zudem, dass europäische Unternehmen auf Schadensersatz für Menschenrechts- und Umweltverstösse verklagt werden können.

Die Bundesregierung in Berlin hatte sich vergangene Woche nach mehrmonatiger Verzögerung auf ein Lieferkettengesetz für Deutschland geeinigt. Ab 2023 drohen grossen deutschen Firmen demnach Millionenstrafen, wenn sie nicht «in angemessener Weise» gegen Menschenrechtsverstösse in ihren Lieferketten vorgehen. Betroffen wären zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten und ab 2024 auch Firmen ab 1000 Beschäftigten.

Die Europäische Kommission hatte angekündigt, in diesem Jahr ebenfalls ein solches Gesetz für die gesamte EU vorzuschlagen. Das Europaparlament legt dafür diese Woche seine Prioritäten fest. Neben grossen Unternehmen sollen demnach auch börsennotierte sowie «kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Risiko» den Sorgfaltspflichten unterworfen sein.

Die Abgeordneten fordern, dass diese Pflichten die «gesamte Lieferkette umfassen und dabei einen risikobasierten Ansatz verfolgen» sollen. In Risiko-Sektoren sollen also auch mittelbare Zulieferer und Subunternehmer von EU-Firmen deren Verantwortung unterliegen. Der Geltungsbereich des deutschen Gesetzesentwurfs ist hier deutlich eingeschränkter.

Anders als die Bundesregierung sprechen sich die EU-Abgeordneten zudem für strenge Haftungsregeln aus. Ein Unternehmen, das negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt verursacht oder dazu beigetragen hat, soll zu «finanzieller oder nicht finanzieller» Entschädigung verpflichtet sein. Auch der Fokus auf den Umweltschutz ist im deutschen Gesetzesentwurf in diesem Ausmass nicht enthalten.

Die Entschliessung des EU-Parlaments soll am Mittwoch angenommen werden. Änderungen sind bis dahin noch möglich. Konservative und rechte Fraktionen drängen zum Beispiel auf weitreichendere Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Der eigentliche EU-Gesetzgebungsprozess beginnt dann erst, wenn die Kommission tatsächlich ihren Vorschlag vorlegt, und wird voraussichtlich auch noch einige Zeit dauern. Das deutsche Gesetz wird voraussichtlich vorher in Kraft treten. Die Bundesregierung müsste gegebenenfalls nationale Regeln später an EU-Recht anpassen.

Kommentare

Weiterlesen

Superreiche
102 Interaktionen
Jeff Bezos & Co.
ueli schmezer kolumne
327 Interaktionen
Ueli Schmezer

MEHR IN POLITIK

Service Citoyen
2 Interaktionen
Service Citoyen
National- und Ständerat
7 Interaktionen
Schutz
Andreas Glarner
91 Interaktionen
KI-Fake-Video
Ruag MRO
3 Interaktionen
Untersuchung

MEHR EU

Maros Sefcovic
2 Interaktionen
Angebot
Wadephul
3 Interaktionen
Gespräche
Bundesrat
11 Interaktionen
Bundesrat
5 Interaktionen
Mehr Dialog

MEHR AUS BELGIEN

Diabetes typ 5
3 Interaktionen
Forschung
Boris Pistorius
15 Interaktionen
Haltung zur Nato
Halbleiter
4 Interaktionen
Chip-Industrie
Designs
Verordnung