Der vor dem Landgericht Neuruppin in Brandenburg angeklagte ehemalige Wachmann des Konzentrationslagers (KZ) Sachsenhausen hat bestritten, in dem Lager tätig gewesen zu sein.
Blick in Gerichtssaal
Blick in Gerichtssaal - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • 101-Jähriger wegen Beihilfe zu Mord in 3518 Fällen angeklagt.

Der inzwischen 101-jährige Josef S. gab in einer am Donnerstag von seinem Anwalt Stefan Waterkamp vorgelesenen Erklärung an, erst bei Kriegsende von Litauen nach Deutschland transferiert worden zu sein.

Er sei dann «in einer kleiner Firma» tätig gewesen, die für die Nazis Ersatzteile hergestellt habe. Anschliessend habe er auf einem «grossen Gut» in Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet. Die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er eine deutsche Uniform erhalten habe, verneinte S. dabei.

Die Erklärung des Angeklagten sei für ihn «nicht glaubhaft», sagte nach der Verhandlung der Nebenklagevertreter Thomas Walther. «Es ist eine Flucht aus der Realität.» Der Angeklagte habe «eine Verleugnung seines Lebens» vorgetragen.

S. hatte sich bereits zuvor, am zweiten Verhandlungstag des im Oktober begonnenen Prozesses, für unschuldig erklärt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in dem Prozess Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vor.

Er soll zwischen 1942 und 1945 «wissentlich und willentlich» an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben. Dem Wachbataillon des Lagers Sachsenhausen, in dem die SS ein grosses Kontingent stationiert hatte, habe er bis 1945 angehört.

Der 101-Jährige ist einem Gutachten zufolge nur eingeschränkt verhandlungsfähig - für zwei bis zweieinhalb Stunden am Tag. Aufgrund der Nähe zu seinem Wohnort findet des Prozess deshalb in Brandenburg an der Havel statt - und dort aus Platzgründen in der Sporthalle. Es sind weitere Verhandlungstage bis in den Januar angesetzt.

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