Buschmann bringt Nachfolgeregelung zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat seinen Entwurf für die Nachfolgeregelung zu der vom Europäischen Gerichtshof gekippten Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht.

Das Wichtigste in Kürze
- Entwurf des Justizministers sieht sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren vor.
Der FDP-Politiker gab die Vorlage zur Einführung der Quick-Freeze-Regelung in die Ressortabstimmung, wie er am Dienstag mitteilte. Mit der geplanten Neuregelung werde den «Ermittlern ein effektives und rechtssicheres Ermittlungsinstrument an die Hand» gegeben, erklärte Buschmann in Berlin. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (FDP) kritisierte Buschmanns Entwurf als unzureichend.
Das Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass Verkehrsdaten beim Verdacht einer erheblichen Straftat gespeichert werden können. Werden die Daten dann tatsächlich für die Ermittlungen gebraucht, können sie den dafür zuständigen Behörden übermittelt werden. Für beide Schritte ist eine richterliche Anordnung erforderlich, wie es in dem Gesetzentwurf heisst.
Zu den Verkehrsdaten gehören Beginn und Ende eines Telefonats, der Standort mobiler Endgeräte und die IP-Adressen – nicht aber der Inhalt von Telefonaten oder Chats. Als erhebliche Straftaten, bei denen die Regelung angewandt werden kann, gelten etwa Raub, Erpressung, Bestechung, Bandendiebstahl, Mord und Totschlag sowie sexueller Kindesmissbrauch und Kinderpornografie.
«Die bisherige Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstösst gegen die Grundrechte», sagte Buschmann. Das habe der Europäische Gerichtshof in aller Klarheit entschieden. «Es ist nun unsere Aufgabe, die bisherigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung endgültig aus dem Gesetz zu streichen.»
Beim Verdacht auf eine erhebliche Straftat könnten relevante Telekommunikationsdaten bereits in einem frühen Ermittlungsstadium bei den Anbietern für das Verfahren gesichert werden. Zugleich werde gewährleistet, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden und diese nicht unter einen Generalverdacht gestellt würden.
Zwar hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass eine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen möglich sei. Diese ist in Buschmanns Entwurf aber nicht vorgesehen. Das missfällt Innenministerin Faeser. Die durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeräumten Möglichkeiten zur Schaffung gezielter Speicherverpflichtungen «werden in dem Entwurf nicht umgesetzt, sagte sie dem Düsseldorfer "Handelsblatt». «Was der EuGH ausdrücklich für mit unseren Grundrechten vereinbar erklärt hat und was für die Bekämpfung schwerer Kriminalität dringend erforderlich ist, sollten wir umsetzen.»
Der EuGH gestatte etwa auch gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung, sagte Faeser weiter. «Für die Bekämpfung schwerer Straftaten und für den Schutz unserer inneren Sicherheit sind das sehr wichtige Aussagen des Europäischen Gerichtshofs?, betonte die Ministerin.
Auch der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU) warf Buschmann vor, er ignoriere den vom EuGH eröffneten Spielraum und die Bedürfnisse der Ermittler. Sie benötigten gerade bei der Aufklärung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie dringend den Zugriff auf IP-Adressen, erklärte er.
Auch die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus kritisierte Buschmanns Vorlage als untauglich. Die sogenannte Quick-Freeze-Regelung greife zu kurz, weil sich damit nur Verkehrsdaten einfrieren liessen, die bei den Providern noch vorhanden seien, sagte Claus der neuen Ausgabe der Deutschen Richterzeitung. Die Ermittlerinnen und Ermittler stünden aber immer wieder vor der Situation, «dass die Unternehmen gar nichts speichern».