Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu Sterbehilfe

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Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch (10.00 Uhr) sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Verbot geschäftsmässiger Sterbehilfe.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch die Ende 2015 nach langen und kontroversen Debatten im Bundestag beschlossene Neuregelung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren..

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe entscheidet über Verfassungsbeschwerden von schwer kranken Menschen, Ärzten und Sterbehilfevereinen gegen den vor mehr als vier Jahren eingeführten Strafrechtsparagrafen 217, der die «geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» unter Strafe stellt. (Az: 2 BvR 2347/15 u.a.)

Durch die Ende 2015 nach langen und kontroversen Debatten im Bundestag beschlossene Neuregelung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Eine «geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» setzt dabei kein kommerzielles Interesse voraus, vielmehr kann der Begriff auch wiederholte Hilfen umfassen. Bei der zweitägigen Verhandlung im April diskutierten die Verfassungsrichter umfassend, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Suizidbeihilfe in Deutschland zulässig sein muss. Die Kläger halten die derzeitige Regelung für zu weitgehend. Befürworter verweisen dagegen insbesondere auf die verbesserten Möglichkeiten der Palliativmedizin.

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