Bundesverfassungsgericht verhandelt über staatliche Zuschüsse für Parteien

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Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch seine Verhandlung über staatliche Zuschüsse für Parteien fortgesetzt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Karlsruhe prüft auf Antrag der Opposition die Anhebung der Obergrenze.

Vor dem Zweiten Senat geht es seit Dienstag um zwei Anträge: Den ersten hatten die Fraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen gestellt; er wendet sich gegen die Anhebung der Obergrenze der Parteienfinanzierung. Mit dem zweiten Antrag rügt die AfD-Fraktion, dass ihre Rechte beim Gesetzgebungsverfahren verletzt worden seien. (Az. 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18)

Die Aufstockung der staatlichen Zuschüsse war 2018 vom Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen worden. Die absolute Obergrenze für alle Parteien zusammen wurde dabei von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben. Diese Zuschüsse machen etwa ein Drittel der Einnahmen von Parteien aus. Ihre Höhe richtet sich nach den Stimmenanteilen bei Wahlen, Mitgliedsbeiträgen und Mandatserträgen sowie Spenden.

Dabei werden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992 zwei Obergrenzen eingezogen: Die relative Obergrenze bestimmt, dass die Parteien nicht mehr vom Staat bekommen dürfen, als sie selbst erwirtschaften. Die absolute Obergrenze kommt danach zum Tragen. Wird sie überschritten, werden die Zuschüsse proportional gekürzt. Sie darf nur erhöht werden, wenn sich die Verhältnisse einschneidend geändert haben.

Union und SPD sahen eine solche einschneidende Veränderung in der Digitalisierung des Politikbetriebs gegeben. Parteien müssten nicht mehr nur analog, sondern gleichzeitig auch im Internet Mitwirkung und Kommunikation organisieren, argumentierte SPD-Schatzmeister Dietmar Nietan vor Gericht. Den Abgeordneten von FDP, Linken und Grünen genügte diese Begründung 2018 nicht, weswegen sie in Karlsruhe die Überprüfung des Gesetzes verlangten.

Sie sehen einen Verstoss gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit von Parteien und bemängeln, dass das Parlament praktisch in eigener Sache entschied, da Abgeordnete gleichzeitig Parteimitglieder sind. Ihre Bevollmächtigte Sophie Schönberger argumentierte am Mittwoch unter anderem mit dem schlechten Eindruck, der bei Bürgerinnen und Bürgern entstehen könne: Voraussetzung für das Vertrauen in die demokratischen Institutionen und Parteien sei, dass «die Parteienfinanzierung nicht als Selbstbedienungsmechanismus funktioniert».

Die nach Karlsruhe gezogenen Abgeordneten handelten «im Grunde gegen die finanziellen Wünsche der eigenen Partei», betonte sie; «in der ein oder anderen Parteizentrale» seien möglicherweise nicht alle glücklich über den Antrag ans Gericht gewesen seien.

Der Bevollmächtigte des Bundestags, Joachim Wieland, war vom Gegenteil überzeugt: Wenn es für die Aufstockung ohnehin eine Mehrheit gebe und das Geld fliesse, sei es für eine Oppositionspartei vielmehr von Vorteil, sich dagegen zu stellen, sagte er. Wenn die Partei sich dagegen der Mehrheit anschliesse, könne sie damit keine neuen Wähler gewinnen. Das Parlament habe hier nicht in eigener Sache entschieden. Es werde «politisch gestritten» wie auf anderen Politikfeldern auch, sagte Wieland.

Über den Antrag der AfD-Fraktion war bereits am Dienstag verhandelt worden. Sie bemängelt, dass das Gesetz aussergewöhnlich schnell durchgebracht worden sei. Dadurch seien ihre Rechte verletzt worden, da sie nicht genügend Zeit gehabt habe, sich vorzubereiten, im Parlament Bedenken zu äussern und die Öffentlichkeit zu mobilisieren.

Das Gericht verhandelte an beiden Tagen in der im Nachbarort Rheinstetten gelegenen Messe Karlsruhe. Grund dafür war die Coronapandemie: Abstands- und Hygienemassnahmen waren in der grossen Halle leichter einzuhalten als im vergleichsweise kleinen Gerichtsgebäude. Eine Entscheidung über die beiden Anträge wird erst in einigen Monaten erwartet.

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