Bundestag beschliesst Neuerungen im Gesundheitswesen

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Deutschland,

Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag eine Reihe von Neuerungen im Gesundheitswesen beschlossen.

Schild an einer Psychotherapie-Praxis
Schild an einer Psychotherapie-Praxis - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Implantateregister sowie eigene Ausbildungswege für Psychotherapeuten und Hebammen.

Das Parlament billigte ein Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters, in dem Angaben zur Haltbarkeit und Qualität des eingesetzten Hilfsmittels gespeichert werden. Neu geregelt wurde zudem die Ausbildung von Psychotherapeuten und Hebammen. Für beide Berufe gibt es künftig ein eigenes Studienfach.

Das Implantateregister soll es künftig möglich machen, bei Komplikationen oder Rückrufen schneller zu reagieren. Hersteller müssen ihre Produkte mit der Neuregelung in der Datenbank registrieren. Implantate im menschlichen Körper führen immer wieder zu Problemen. Vor einigen Jahren hatte es einen Skandal mit fehlerhaften Brustimplantaten eines französischen Herstellers gegeben, von dem in Deutschland tausende Frauen betroffen waren.

«Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden», erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). «Zudem sorgen wir dafür, dass Patienten schneller Zugang zu neuen Therapien bekommen.»

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüsste das Gesetz und forderte, alle klinischen Studien zu Implantaten zu registrieren und ihre Ergebnisse zu veröffentlichen. Zulassungsentscheidungen und Prüfungsberichte müssten transparent und öffentlich einsehbar sein, hiess es in einer Erklärung. Um auf Verstösse reagieren zu können, sollten ein Hinweisgebersystem eingerichtet und Bussgelder verhängt werden.

Beschlossen wurde ausserdem die Neuregelung zur Ausbildung von Psychotherapeuten: Die Psychotherapie wird damit ein eigenes Universitätsfach mit fünfjährigem Studium, dessen Abschluss Voraussetzung für eine Approbation ist. Bislang müssen Psychotherapeuten zunächst ein Vollstudium der Psychologie absolvieren, bei den Kinder- und Jugendtherapeuten ist es ein Pädagogik-Studium. Daran schliesst sich dann eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an.

Der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut lobte den Gesetzesbeschluss als «überfälligen Schritt» mit einer kompletten Neuaufstellung der Ausbildung.

Zudem wird mit dem Gesetz ein neues Versorgungsangebot für psychisch schwerkranke Menschen geschaffen. Dazu sollen sich Psychotherapeuten, Psychiater oder Hausärzte miteinander vernetzen. Einzelheiten soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) des Gesundheitswesens bis Ende 2020 festlegen. Mit dem neuen Gesetz wird ausserdem der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung erleichtert. Für die Teilnahme an Gruppentherapien ist künftig kein Gutachten mehr nötig.

Auch für die Ausbildung zur Geburtshelferin wird es künftig ein Studium geben. Es soll sechs bis acht Semester dauern und die wissenschaftliche Theorie mit der Praxis verknüpfen. Voraussetzung sollen zwölf Jahre Schulausbildung oder aber die abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf sein. Das Studium wird künftig mit einem Bachelor sowie einer staatlichen Prüfung enden.

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