Bundesrat billigt schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete
Der Bundesrat hat am Freitag die Verschärfung der Transparenzregeln für Abgeordnete gebilligt.

Das Wichtigste in Kürze
- Nebeneinkünfte müssen genauer angegeben werden.
Demnach müssen Parlamentarier Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen künftig genauer angeben. Hintergrund der bereits im Juni vom Bundestag beschlossenen Neuregelung war unter anderem der Skandal um lukrative Maskengeschäfte gewesen, in den vor allem Parlamentarier von CDU und CSU verwickelt waren.
Einkünfte sind für Bundestagsabgeordnete nun anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro oder 3000 Euro im ganzen Jahr übersteigen. Festgelegt ist zudem, dass der genaue Betrag «auf Euro und Cent» veröffentlicht werden muss. Direkte oder indirekte Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent veröffentlicht. Bisher gilt dies erst ab 25 Prozent.
Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen werden ebenso anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Das Gesetz bietet auch Abgeordneten eine von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag sowie Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit.
Die Union hatte sich lange gegen die schärferen Regeln gewehrt. Beschlossen wurde das neue Gesetz im Bundestag dann schliesslich aber nicht nur mit den Stimmen der Koalition, sondern auch mit Unterstützung von Grünen und Linkspartei. Geändert wird auch der Strafrahmen für Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten, die damit künftig als Verbrechen eingestuft werden. Die neuen Vorschriften können nun mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.