Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr rund 2700 Delikte wegen der Nutzung gefälschter Impfnachweise beziehungsweise Test- und Genesenennachweise angezeigt.
Nachweis im Impfausweis
Nachweis im Impfausweis - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Präsident: Gefälschter Impfpass oder Testnachweis keine Kavaliersdelikte.

Allein fast 1300 dieser Strafanzeigen seien in den letzten drei Monaten des Jahres 2021 erstattet worden, teilte das Bundespolizeipräsidium am Dienstag in Potsdam mit.

Solche Fälschungen seien keine Kavaliersdelikte. «Bei den Kontrollen gilt der Gesundheit wegen '3G': Geimpft? Gefälscht? Gefasst!», erklärte Dieter Romann, Präsident des Bundespolizeipräsidiums.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung, die erstmalig am 14. Januar 2021 in Kraft trat, regelt unter anderem die Nachweispflicht für Impfungen, Tests und Genesenenstatus bei der Einreise in die Bundesrepublik. Haben Einreisende keinen oder einen unvollständig ausgefüllten Nachweis, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Bei gefälschten Impfausweisen beziehungsweise Genesenen- oder Testnachweisen wird eine Straftat begangen.

Unabhängig von den Einreisekontrollen fliegen in Deutschland immer wieder Fälle von gefälschten Corona-Gesundheitszeugnissen auf. Die Gesamtzahl der gefälschten Impfausweise und anderer Nachweise liegt also um ein Vielfaches höher als die Zahlen der Bundespolizei.

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