Bundeskanzleramt muss Journalisten Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Auskunft über Hintergrundgespräche geben.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Pressevertreter forderte Angaben zu Hintergrundgesprächen im Jahr 2016.

Ein Pressevertreter forderte Informationen über Zeit, Ort, Teilnehmer und Inhalte solcher Gespräche im Jahr 2016, wie das Gericht am Montag mitteilte. In dem Fall ging es um Gespräche zwischen Vertretern des Bundeskanzleramts und Journalisten, über die Vertraulichkeit vereinbart worden war.

Zur Urteilsbegründung teilte das Gericht mit, der Kläger dürfe die entsprechenden Informationen auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs einfordern. Zum Informationsbestand einer Behörde gehöre laut Presserecht auch «das nicht verschriftlichte dienstliche Wissen von Mitarbeitern», erklärte das Gericht. Wegen der «grundsätzlichen Bedeutung» des Urteils liess das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Siglistorf
91 Interaktionen
Behörden-Zoff
parmelin
184 Interaktionen
Zoll-Deal mit den USA

MEHR IN POLITIK

1 Interaktionen
Teheran
7 Interaktionen
Tel Aviv
5 Interaktionen
Washington
35 Interaktionen
Washington/Berlin

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Oliver Pocher
30 Interaktionen
Wegen Quoten
14 Interaktionen
Wismar/Schwerin
dfg
101 Interaktionen
«Selbst befreien»
Collien
Nach Streit mit Ulmen