Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft klagt Politologen-Ehefrau wegen Spionage für China an

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Deutschland,

Das Ehepaar Klaus L. und Klara K. ist wegen Spionage für China angeklagt. Neun Jahre lang sollen sie Informationen geliefert haben.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Politologoe Klaus L. wurde wegen Spionage für China angeklagt.
  • Nun steht auch seine Frau, Klara K., wegen Spionage vor Gericht.
  • Das Ehepaar soll dem chinesischen Geheimdienst Informationen geliefert haben.

Wegen mutmasslicher geheimdienstlicher Agententätigkeit für China hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Klara K., die Frau des ebenfalls angeschuldigten Politologen Klaus L., erhoben.

Das Ehepaar soll dem chinesischen Geheimdienst über neun Jahre hinweg regelmässig Informationen übermittelt haben, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Als Gegenleistung seien ihnen die Reisekosten zu den Treffen und zusätzlich ein Honorar gezahlt worden.

Die Anklagen gegen L. und seine Frau wurden schon im Mai erhoben. Die Bundesanwaltschaft veröffentlichte die Vorwürfe gegen L. aber erst im Juli. Demnach betrieb er seit 2001 einen sogenannten Thinktank. Über die Jahre habe er die Denkfabrik gut vernetzt und ihr zu internationaler Bedeutung verholfen.

Ehepaar soll Informationen vor oder nach Staatsbesuchen weitergegeben haben

Während einer Vortragsreise nach Shanghai im Juni 2010 soll das Ehepaar von einem chinesischen Geheimdienst für die Mitarbeit gewonnen worden sein. Vor oder nach Staatsbesuchen oder internationale Konferenzen sollen sie Informationen weitergegeben haben.

Recherchen der ARD zufolge soll L. schon lange zuvor, insgesamt seit 50 Jahren, für den deutschen Auslandsnachrichtendienst BND gearbeitet haben. Anfang der 80er Jahre habe er dann eine Tätigkeit bei der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung begonnen. Inzwischen sei der heute 74-Jährige längst pensioniert.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen beide muss nun das Oberlandesgericht München entscheiden. Es hatte im Juni einen Haftbefehl gegen L. erlassen, diesen aber vorläufig wieder aufgehoben.

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