Betriebsrentner zahlen ab Januar weniger Krankenkassenbeiträge
Wer eine Betriebsrente hat, muss darauf ab Januar deutlich weniger Krankenkassenbeiträge zahlen als bisher.

Das Wichtigste in Kürze
- Entlastung von bisheriger Doppelverbeitragung.
Der Bundesrat liess am Freitag das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren, mit dem 60 Prozent der Betriebsrentner ab 1. Januar maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags leisten müssen.
Auch die übrigen rund 40 Prozent der Betriebsrentner profitieren von der Regelung. Sie werden jährlich um etwa 300 Euro entlastet. Die Entlastung wird durch die Einführung eines Freibetrages von 159,25 Euro monatlich auf Auszahlungen erreicht.
Hintergrund ist die sogenannte Doppelverbeitragung. Gemäss einem Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung von 2003 mussten seither gesetzlich versicherte Betriebsrentner auf Auszahlungen den vollen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen, also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Auf die jetzige Reform hatte sich die grosse Koalition im Zuge der Einigung auf die Grundrente im November verständigt.