Auf Berliner Weihnachtsmärkten soll in diesem Jahr eine Maskenpflicht gelten.
Weihnachtsbaum
Weihnachtsbaum - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausnahme bei Einhaltung von 2G-Bedingungen.
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Die Pflicht entfällt jedoch, wenn der Markt nur für Geimpfte und Genesene öffnet, wie der Senat am Dienstag mitteilte. Die absolute Obergrenze von maximal 25.000 Besucherinnen und Besuchern wurde zudem gestrichen. Die relative Obergrenze für Veranstaltungen bleibt bei maximal halber Kapazität.

Die Daten der Teilnehmenden müssen laut Senatsbeschluss nicht vor Ort auf den Weihnachtsmärkten erhoben werden, wenn sie bereits anderweitig bekannt sind - etwa durch den Vorverkauf personalisierter Tickets. Die geänderte Coronaschutzverordnung für Berlin tritt am 30. Oktober in Kraft.

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