Dani Alves

Ex-Fussballer Dani Alves muss Ex-Club 2,25 Millionen Dollar zahlen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Dani Alves (43) muss seinem ehemaligen mexikanischen Club eine Entschädigung von 2,25 Millionen Dollar zahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgewiesen.

Dani Alves
Dani Alves im Einsatz bei der WM 2022. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dani Alves' Beschwerde beim TAS wurde abgewiesen.
  • Damit muss er seinem Ex-Club 2,25 Millionen Dollar zahlen.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ehemaligen brasilianischen Fussballers Dani Alves gegen einen Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofs (TAS) abgewiesen, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht.

Dani Alves
Dani Alves muss seinem Ex-Klub eine Millionensumme bezahlen. - keystone

Damit ist der Entscheid des TAS rechtskräftig, wonach Alves seinem ehemaligen mexikanischen Club, dem Club Universidad Nacional, eine Entschädigung von 2,25 Millionen Dollar schuldet.

Vertrag aufgelöst

Der Club aus Mexiko-Stadt, auch bekannt als Los Pumas, kündigte den Vertrag mit Alves im Januar 2023. Dies geschah am selben Tag, an dem der Spieler in Spanien wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhaftet wurde.

Dani Alves
Dani Alves absolvierte 13 Spiele für UNAM Pumas. - keystone

Der Vertrag erlaubte dem Club eine sofortige Kündigung, sollte der Spieler in einen Skandal verwickelt sein. Als Skandal definierte der Vertrag jede Handlung, die als Straftat gilt oder zu negativen Presseartikeln führt.

Beschwerde abgewiesen

Der Club wandte sich 2023 an den TAS und forderte eine Entschädigung für die Vertragsauflösung. Der Sportgerichtshof kam zum Schluss, dass Alves eine als Vertragsstrafe qualifizierte Entschädigung zahlen müsse.

Er reduzierte den geforderten Betrag um die Hälfte auf 2,25 Millionen Dollar, da er die ursprüngliche Summe als unverhältnismässig erachtete.

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Dani Alves mit seiner Anwältin Ines Guardiola im Jahr 2025. - keystone

Alves zog den Fall an das Bundesgericht weiter. Die Richter in Lausanne wiesen seine Beschwerde ab.

Sie hielten fest, dass der Fussballer als internationaler Star die Vertragsbedingungen frei habe aushandeln können und das Prinzip einer Vertragsstrafe akzeptiert habe.

Zudem habe der TAS sein rechtliches Gehör gewahrt. Das Gericht verwarf auch das Argument des Spielers, die Entschädigung entspreche dem Siebenfachen seines Jahresgehalts.

«Astronomische Summen»

In ihrem Urteil halten die Bundesrichter fest, dass die Spielregeln im Fussballgeschäft angesichts der «astronomischen Summen» zuweilen «dem gesunden Menschenverstand zu entgehen scheinen».

Das Gericht verwies dabei auf den Vertrag über die Bildrechte, der dem Spieler jährlich 2,5 Millionen Dollar einbrachte – ein Betrag, der die geschuldete Entschädigung übersteigt.

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