Aussenministerium besorgt wegen Israels UNRWA-Verbot
Das Aussenministerium hat sich «tief besorgt» über das vom israelischen Parlament beschlossene Arbeitsverbot für das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) gezeigt. Das erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts in Berlin.
«UNRWA stellt unentbehrliche und lebensrettende humanitäre Hilfe und Grundversorgungsleistungen für Palästina-Flüchtlinge in Gaza, in Ost-Jerusalem, im Westjordanland sowie in der gesamten Region bereit. Ohne die Arbeit von UNRWA stünde die lebenswichtige humanitäre Hilfe in Gaza am Rand des Zusammenbruchs.»
Gesetzgebung trifft auf internationale Ablehnung
Das israelische Parlament hatte den umstrittenen Gesetzentwurf, der der UN-Organisation die Tätigkeit auf israelischem Staatsgebiet untersagt, am Montagabend mit grosser Mehrheit gebilligt. Das bedeutet, dass das Hilfswerk auch in den Palästinensergebieten seine Einsätze kaum fortsetzen kann, weil Israel die Grenzübergänge kontrolliert.
Ein zweiter, ebenfalls gebilligter Gesetzentwurf, untersagt jeglichen Kontakt israelischer Behörden mit dem Hilfswerk. Die Änderungen sollen in rund drei Monaten in Kraft treten. Die Entscheidung stiess international auf Kritik, befürchtet werden dramatische Auswirkungen.
Schon jetzt befänden sich im Gazastreifen 2,2 Millionen Menschen in einer dramatischen Notlage, so die Sprecherin des Auswärtigen Amts. «Die israelische Regierung muss nun sicherstellen, dass UNRWA weiterhin das Mandat der UN-Generalversammlung erfüllen kann.» Dazu müsse UNRWA auch zukünftig in der Lage sein, für Palästinenserinnen und Palästinenser «lebensrettende humanitäre Hilfe sowie Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu erbringen».