Streit um Wählerüberprüfungen: Trump ruft Supreme Court an

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USA,

Wenige Monate vor den US-Parlamentswahlen will Präsident Donald Trump vor dem Obersten Gerichtshof umfassende Änderungen im Wahlrecht durchsetzen.

ARCHIV - Der Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der USA in Washington. Foto: Susan Walsh/AP/dpa
ARCHIV - Der Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der USA in Washington. Foto: Susan Walsh/AP/dpa - Keystone/AP/Susan Walsh

Das Justizministerium reichte einen entsprechenden Eilantrag ein, um die Entscheidung einer unteren Instanz auszusetzen. Diese hatte die Trump-Regierung daran gehindert, Wählerdatenbanken zu erheben und neue Regeln für die Briefwahl anlässlich der Kongresswahlen am 3. November 2026 umzusetzen.

Zuvor hatte ein Berufungsgericht bereits ein Urteil einer unteren Instanz bestätigt und damit Trump davon abgehalten, die gravierenden Änderungen im Wahlrecht durchzusetzen. Dabei argumentierte das Gericht der unteren Instanz, dass Trump mit seinem Dekret seine Befugnisse überschreite: Laut Verfassung und Bundesrecht obliegt es den Bundesstaaten, wie sie ihre Wahlen organisieren – die Regierung darf nicht einfach per Präsidialdekret ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung des Kongresses eingreifen.

Bei den ursprünglichen Klägern handelt es sich überwiegend um demokratisch regierte Bundesstaaten sowie den Hauptstadtbezirk District of Columbia. Diese haben nun bis zum 3. August Zeit, um dem Supreme Court rechtliche Argumente gegen den Eilantrag vorzulegen.

Trump wollte mit seinem Dekret Ende März neue Wahlrechtsformalitäten etablieren. So sollten die US-Einwanderungsbehörde USCIS und die Sozialversicherungsbehörde SSA Listen zu jenen Personen erstellen, deren US-Staatsbürgerschaft bestätigt ist, die zum Zeitpunkt einer anstehenden Wahl mindestens 18 Jahre alt sind und in dem entsprechenden Bundesstaat wohnhaft gemeldet sind. Der staatliche Postdienstleister USPS solle zudem nur noch Briefunterlagen an registrierte Wähler versenden.

Anders als in Deutschland gibt es in den USA kein zentrales Meldewesen. Man wird nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. In Deutschland dürfen Personen laut Bundeswahlgesetz nur dann wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Das Wählerverzeichnis wird über das amtliche Melderegister der Gemeinden erstellt.

In den USA müssen sich Bürgerinnen und Bürger dagegen aktiv für eine Wahl registrieren – auch hier fordert Trump strengere Auflagen, etwa den Nachweis der Identität und Staatsbürgerschaft durch entsprechende Dokumente.

Nach Angaben der überparteilichen Organisation National Conference of State Legislatures (NCSL) müssen Wähler bislang in 36 der 50 US-Bundesstaaten einen Ausweis präsentieren – in den übrigen, mehrheitlich demokratisch regierten Bundesstaaten gibt es keine derartige Pflicht. Stattdessen genügt oftmals eine Unterschrift, etwa in Kalifornien oder New York.

Trump argumentiert, dass durch die Änderungen Wahlen fairer abgehalten werden können und Menschen ohne US-Staatsangehörigkeit ihre Stimme nicht abgeben dürfen. Kritiker behaupten stattdessen, dass dieser Umstand selten vorkomme, und stattdessen Menschen, die etwa Geburtsurkunden oder Pässe nicht zur Hand haben, von der Wahl ausgeschlossen werden. Eine Personalausweispflicht wie in Deutschland gibt es nicht. Und nach Angaben des US-Aussenministeriums verfügt nur etwa jede zweite Person einen Reisepass.

Anfang November wird bei den «Midterms» etwa ein Drittel des Senats und das komplette Repräsentantenhaus neu gewählt. Wegen der aktuell knappen Mehrheit der Republikaner in beiden Parlamentskammern könnte jedes einzelne Mandat darüber entscheiden, wer am Ende die Macht im Kongress hat – und ob die Demokraten zentrale politische Vorhaben von Trump verhindern können.

Kommentare

User #3030 (nicht angemeldet)

Jo in der Schweiz gilt die Ausweisplficht. Aber hier darf man in ein Wahlbüro gehen und mit einem X unterschreiben in den besagten Staaten.

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