Arbeitsgruppe legt Vorschläge zur Einfügung von Kinderrechten im Grundgesetz vor
Die Rechte von Kindern könnten schon bald im Grundgesetz festgeschrieben werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Laut Bericht stehen drei Varianten zur Auswahl.
Die zu dem Thema eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe ihre Arbeit abgeschlossen, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Der Abschlussbericht werde «zeitnah» veröffentlicht. Zum Inhalt wollte sich die Sprecherin nicht äussern.
Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichteten, die Arbeitsgruppe habe drei verschiedene Vorschläge formuliert. Eine Version laute: «Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschliesslich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.»
Daneben wurden laut den RND-Zeitungen zwei weitere Varianten vorgelegt, die jeweils durch die Einfügung oder Änderung von Worten über die Grundvariante hinausgehen. Einig sei sich das Gremium, dass die Kindergrundrechte am besten in Artikel 6 des Grundgesetzes eingefügt werden sollten. Dieser befasst sich mit dem Schutz der Familie. Um das Grundgesetz zu ändern, sind Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat nötig.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte sich seit Sommer 2018 mit der Frage befasst, wie die Rechte von Kindern stärker als bislang im Grundgesetz berücksichtigt werden können. Dieses Vorhaben hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart: «Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern», heisst es in dem Papier.