Anzeige gegen Lega wegen fehlender Deklaration der Parteieinnahmen
Gegen die Lega dei Ticinesi ist eine Strafanzeige eingegangen wegen Nichtabgabe oder fehlerhafter Deklaration der Parteieinnahmen. Das hat die Tessiner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitgeteilt. Die Umstände würden derzeit geprüft.

Am Montag hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die von den Parteien mitgeteilten Einnahmen für das vergangene Jahr veröffentlicht. Massgebend für die Meldungen sind die Vorschriften für die Transparenz bei der Politikfinanzierung. Neun der zehn im eidgenössischen Parlament vertretenen Parteien meldeten ihre Zahlen, die Lega jedoch nicht.
Nähere Angaben dazu machte die EFK auch auf Nachfrage nicht. Die Tessiner Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag den Eingang einer Anzeige der EFK wegen Verletzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Weitere Informationen machte sie nicht.
Konfrontiert mit den Vorwürfen, teilte ein Lega-Sprecher mit, die Partei habe die Finanzerklärung wie im vergangenen Jahr vorgenommen und die Zahlen im Juli angegeben. Er werde bei der EFK nachfragen, warum sie nicht veröffentlicht worden seien, schrieb Lega-Parteisekretär Daniele Piccaluga.
Gemäss Gesetzestext fordert die EFK in solchen Fällen die verpflichteten Akteurinnen und Akteure auf, die erforderlichen Angaben und Dokumente nachzuliefern, und setzt ihnen dafür eine Frist. Werden die Angaben und Dokumente auch dann nicht nachgeliefert, ist die EFK verpflichtet, dies bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde anzuzeigen. Bei vorsätzlicher Verletzung des Gesetzes droht eine Busse von bis zu 40'000 Franken. Die Strafverfolgung obliegt den Kantonen.
Im eidgenössischen Parlament vertretene Parteien müssen seit 2023 Beiträge und Zuwendungen ab 15'000 Franken pro Kopf respektive juristischer Person und Jahr gegenüber der EFK offenlegen; die Zahlen werden auf der EFK-Webseite publiziert. Dabei muss ersichtlich sein, von wem die Zuwendung kommt.
Deklariert werden müssen neben Mitglieder- und Mandatsbeiträgen Einnahmen aus Veranstaltungen und Dienstleistungen, aber keine Fraktionsbeiträge. Nur die nationalen, nicht aber die kantonalen oder kommunalen Parteisektionen sind offenlegungspflichtig.










