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    Berner Kantonsparlament will keine GAV-Pflicht für Pflegepersonal

    Keystone-SDA Regional
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    Bern,

    Der bernische Grosse Rat will keine obligatorische Anbindung des Pflegepersonals an einen Gesamtarbeitsvertrag. Er hat einen entsprechenden Fraktionsvorstoss der SP/Juso am Dienstag mit 94 Nein- zu 53 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.

    Das Berner Kantonsparlament sieht keine GAV-Pflicht für das Pflegepersonal vor. (Archivbild)
    Das Berner Kantonsparlament sieht keine GAV-Pflicht für das Pflegepersonal vor. (Archivbild) - Keystone/GAETAN BALLY

    Damit verlangten die Sozialdemokratinnen und -demokraten für alle Spitäler, Spitex-Organisationen und die Langzeitpflege einen Anschluss an einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Umsetzung der 2021 vom Volk angenommenen Pflegeinitiative auf Bundesebene gelinge nicht, weshalb der Kanton Bern handeln müsse, hiess es in der Motion.

    Ein GAV biete Sicherheit, Transparenz und Schutz vor Willkür, argumentierte Irene Hügli (SP) für ihre Fraktion. Das leiste einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Schliesslich stellten sich aber nur Grüne und EVP auf ihre Seite. «Ein GAV schafft keine zusätzliche Pflegefachperson», sagte Monika Stampfli für die GLP.

    Die bürgerliche Ratsmehrheit folgte dem Ablehnungsantrag der Regierung. Ein kantonales Vorpreschen sei nicht sinnvoll, bevor die nationale Gesetzgebung zur Pflegeinitiative abgeschlossen sei, machte diese geltend, und stellte sich auch inhaltlich gegen das Ansinnen: Der intensive Wettbewerb um Personal sorge bereits heute für attraktive Anstellungsbedingungen.

    Bei den Listenspitälern sei die Pflicht zu GAV-äquivalenten Arbeitsbedingungen zudem bereits weitgehend erfüllt. «GAV-Äquivalenz ist kein GAV», argumentierte hingegen Katja Streiff für die EVP und verwies auf die Sozialpartnerschaft. Ausserdem erhielten damit die Institutionen «das Gesamtpaket», sagte Regula Bühlmann (Grüne). Gehör fanden sie damit aber nicht.

    Die Vorlage zur Umsetzung der Pflegeinitiative liegt im Moment beim Bundesparlament. Als Nächstes wird der Ständerat über das – vom Nationalrat bereits entschlackte – Gesetz befinden. Der Bundesrat hatte in diesem Rahmen neben Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge auch etwa eine kürzere Höchstarbeitszeit und besser planbare Dienste vorgesehen.

    Kommentare

    User #2905 (nicht angemeldet)

    Der GAV wäre ja auch ein Problem beim Rahmenvertrag.

    User #5840 (nicht angemeldet)

    Von Angestellten, die nicht in der Gewerkschaft sind, aber vom GAV profitieren, darf die Gewerkschaft einen Solidaritätsbeitrag, einziehen. Gut so.

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