Horror für Bündner Influencerin: Plötzlich zeigt der Stalker sie an!
Die Bündner Influencerin Ramona Brüniger wurde über ein Jahr lang gestalkt. Der Mann tauchte persönlich auf und zeigte sie später selbst an.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Bündner Influencerin Ramona Brüniger wurde über ein Jahr lang gestalkt.
- Der Mann schrieb ihr tausende Nachrichten und tauchte später persönlich bei ihr auf.
- Er fand ihre Wohnadresse heraus – und behauptete später, sie hätten eine Beziehung geführt.
- Kriminologe Dirk Baier warnt: Bei Stalking müsse man nicht warten, bis jemand handgreiflich wird.
Es beginnt mit Kommentaren. Dann kommen Direktnachrichten, immer mehr, von immer neuen Accounts.
Was zunächst nur online stattfindet, wird für Influencerin Ramona Brüniger (über 43’000 Follower) zur realen Bedrohung.
Über ein Jahr verfolgt
«Ich hatte einen Stalker», macht sie kürzlich in einem Instagram-Video öffentlich. Gegenüber Nau.ch erzählt sie nun die ganze Geschichte.
Das Stalking beginnt im Mai 2024 und zieht sich über mehr als ein Jahr. Angefangen hat es mit Kommentaren und Nachrichten über Fake-Accounts.
Blockiert sie einen Account, taucht der nächste auf. Insgesamt sind es tausende Direktnachrichten und hunderte, teils seitenlange E-Mails. Geantwortet hat Brüniger nie, auf keine einzige.
Der Fremde beim Award
Lange weiss die Influencerin nicht, wer hinter den Nachrichten steckt. Das ändert sich beim Swiss Influencer Award 2024.
Ein fremder Mann kommt auf Brüniger zu und wird zunehmend aufdringlich. Immer wieder verlangt er ihre Telefonnummer. Erst als Kolleginnen dazwischengehen, lässt er von ihr ab.

Was Brüniger da noch nicht ahnt: Der Mann vor ihr ist derselbe, der ihr seit Monaten über Fake-Accounts schreibt. Für ihren Auftritt ist er über acht Stunden angereist, obwohl sich die beiden nie gekannt haben.
Ein Muster, das Experten kennen
Kriminologe Dirk Baier von der Universität Zürich und der ZHAW ordnet diesen Verlauf für Nau.ch ein. Bei prominenten Personen dürfte ein solcher Verlauf durchaus typisch sein, erklärt er.

Bei öffentlich bekannten Personen entstehe der Kontakt zunächst häufig aus einer gewissen Distanz. Etwa «über Social Media, über Veranstaltungen», sagt Baier.
«Es geht um ein Besitzenwollen», sagt Baier. Die stalkende Person wolle «die vollständige Kontrolle über die gestalkte Person erreichen».
Ein Blumenstrauss vor der Tür
Nach dem Event werden die Nachrichten laut Brüniger immer verstörender. Dann liegt plötzlich ein Blumenstrauss vor ihrer Haustür.
«Der Blumenstrauss war der Moment, in dem mir bewusst wurde: Dieser Mann weiss, wo ich wohne», sagt sie.
Wie er ihre Adresse herausfand, weiss Brüniger inzwischen. Öffentlich erklären will sie es nicht. Sie wolle nicht zusätzlich darauf aufmerksam machen, «wo oder wie persönliche Adressdaten auffindbar sein können».
«Jetzt ist er hier»
Brüniger lebt zu dieser Zeit allein, die Angst wächst. In seinen Nachrichten beschreibt der Mann ihr Zuhause teils sehr detailliert.
Sie installiert Kameras. Im Herbst 2025 liegt Brüniger eines Abends allein in ihrem Schlafzimmer, als eine davon plötzlich eine Person meldet.
«In diesem Moment dachte ich wirklich: ‹Okay, das war's. Jetzt ist er hier.›»
Ob es tatsächlich der Stalker war, weiss sie bis heute nicht. Doch die Angst ist so gross, dass sie den Notruf wählt. Danach erstattet sie Anzeige.
Er glaubt an eine Beziehung, die nie existierte
Der Fall nimmt danach eine bizarre Wendung. Im Zusammenhang mit dem Verfahren erfährt Brüniger, wie der Mann die Geschichte offenbar darstellt.
Er behauptet demnach, die beiden hätten eine Beziehung geführt. Mehr noch: Eigentlich habe sie ihn gestalkt, nicht umgekehrt.
Der Gipfel: Der Mann zeigt Brüniger ebenfalls an!
Für sie ist das besonders beängstigend. Denn während er ihr über Monate tausende Nachrichten geschickt habe, habe sie auf keine einzige reagiert.
«Ich hatte nie eine Beziehung mit diesem Mann, habe mich nie mit ihm verabredet und nie auf seine Nachrichten reagiert», sagt sie.
Für Baier ist eine solche Konstellation bekannt, aber nicht typisch. Manchmal habe tatsächlich eine Beziehung bestanden, deren Ende die stalkende Person nicht akzeptieren wolle. In anderen Fällen habe es nie eine Beziehung gegeben, trotzdem wolle die Person unbedingt eine Chance darauf.
Und manchmal werde eine Beziehung komplett herbeiphantasiert. «Dies ist aus meiner Sicht aber keine ganz typische Konstellation und deutet auf eine psychische Auffälligkeit oder Krankheit hin», sagt Baier.
Eine Diagnose des Mannes in Brünigers Fall stellt Baier damit nicht.
Verfahren dauert seit fast einem Jahr
Brüniger erstattet ihre Anzeige im Herbst 2025, wegen Nötigung und sexueller Belästigung. Einen eigenen Straftatbestand für Stalking gibt es damals in der Schweiz noch nicht.
Weil der Mann nicht in der Schweiz lebt, wird der Fall inzwischen an die Behörden seines Heimatlandes übergeben. Bis zu sechs Monate könnte es laut Brüniger noch dauern.
Der Schweizer Polizei macht sie keinen Vorwurf. «Mir ist wichtig zu sagen, dass ich mich von der Polizei in der Schweiz ernst genommen und gut betreut gefühlt habe», sagt sie.
Wann greift die Polizei überhaupt ein?
Eine Frage lässt Brüniger dennoch nicht los: Was passiert mit Betroffenen, während ein Verfahren läuft? Mit einer Anzeige verschwinde die Unsicherheit nicht.
Baier erklärt: Stalking sei häufig nicht mit einem unmittelbaren Gewaltrisiko verbunden. Entscheidend sei aber, dass sich Betroffene aufgrund wiederholter Vorfälle unsicher fühlten.
Das sollte laut Baier bereits ausreichen, damit die Polizei mit einer Gefährderansprache tätig wird oder ein Annäherungsverbot verhängt.
Seit dem Stalking überlegt sich Brüniger bei jedem Post, ob sie ungewollt «Signale» sendet, die jemand falsch deuten könnte. Für eine Influencerin, die von Einblicken in ihr Leben lebt, ein Dilemma.
Baier widerspricht Forderungen nach mehr Zurückhaltung deutlich: Wer zeige, wo er sich aufhalte, erteile niemandem eine Erlaubnis, das auszunutzen. Der Rat, Creator sollten einfach vorsichtiger posten, sei «fehl am Platz».
Seit 2026 eigener Straftatbestand
Am 1. Januar 2026 trat in der Schweiz der neue Straftatbestand der Nachstellung in Kraft. Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht und dessen Leben dadurch erheblich einschränkt, riskiert seither bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Für Brünigers Fall kam die Neuerung zu spät, ihr Stalking-Fall begann bereits 2024. Trotzdem begrüsst sie das neue Gesetz: «Dass Stalking mittlerweile einen eigenen Straftatbestand darstellt, empfinde ich als sehr wichtigen Schritt.»
Auch Baier sieht darin einen Fortschritt. Betroffene könnten nun gezielt wegen Stalking Anzeige erstatten. «Die Position der Betroffenen wurde durch das Gesetz gestärkt», sagt er. Einen grossen präventiven Effekt erwartet er allerdings nicht.
«Ich habe keine Angst mehr»
Seit der Anzeige haben die direkten Kontaktversuche laut Brüniger deutlich abgenommen, vor allem die langen E-Mails hörten auf.
Vereinzelt tauchen noch Profile oder Kommentare auf, bei denen sie vermutet, dass sie vom selben Mann stammen. Beweisen kann sie das nicht.
«Ich habe keine Angst mehr», sagt Brüniger. Trotzdem fragt sie sich bei jedem Post: «Sende ich mit einem völlig normalen Post vielleicht irgendwelche ‹Signale›, die jemand falsch interpretieren könnte?»








