Der hartnäckige Versuch einer Mutter aus Niedersachsen, einen Mitarbeiter des Auricher Gesundheitsamts nach einem Corona-Schnelltest an ihrem Kind wegen einer Körperverletzung im Amt anzuzeigen, könnte sich für die Beteiligten anders entwickeln als geplant.
Corona-Schnelltest
Corona-Schnelltest - AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg verwarf nach Angaben vom Donnerstag einen Antrag der Frau, mit dem sie eine Anklage erzwingen wollte, als unbegründet und unzulässig.

Stattdessen sahen die Richter einen Anfangsverdacht gegen eine Allgemeinärztin, die dem Kind nach dem Coronatest per Attest eine angebliche schwere psychische Traumatisierung bescheinigt hatte. Der Beweiswert des Dokuments sei «denkbar gering», erklärte das OLG. Es sei «mehr als fraglich», wie die Medizinerin im Rahmen eines einzelnen Termins eine derartige Diagnose habe stellen können. Vielmehr begründe der Vorgang zumindest einen Anfangsverdacht wegen des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses.

Laut OLG hatte das Auricher Gesundheitsamt in der vierten Klasse des Kinds der Mutter Schnelltests organisiert, nachdem es bei einem Klassenkameraden zu einer Corona-Infektion gekommen war. Anschliessend zeigte die Mutter einen Gesundheitsamtsmitarbeiter an, wobei sie auf das Attest der Allgemeinmedizinerin verwies.

Als die Staatsanwaltschaft Aurich eine Strafverfolgung mangels hinreichenden Tatverdachts ablehnte, legte die Mutter zunächst erfolglos eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg ein. Anschliessend zog sie vor das Oldenburger OLG, das ihr Begehren nun ebenfalls ablehnte. Neben dem fraglichen Wert des Attests sei aus juristischer Sicht ebenfalls entscheidend, dass die Schnelltests laut Infektionsschutzgesetz zulässig und insgesamt als verhältnismässig anzusehen seien, erklärte es.

Laut Gericht war zunächst offen, ob die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen die Allgemeinärztin einleitet. Dies bleibe noch abzuwarten, erklärten die Richter.

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