Anklage gegen mutmasslichen Verkäufer von Lübcke-Mordwaffe erhoben

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Deutschland,

Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den mutmasslichen Verkäufer der für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke genutzten Schusswaffe erhoben.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Elmar J. soll Waffe und Munition 2016 an Stephan E. verkauft haben.

Der 65-jährige Elmar J. werde verdächtigt, fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben, teilte die Behörde am Dienstag mit. J. soll dem Ende Januar wegen des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Rechtsextremisten Stephan E. die Waffe im Jahr 2016 verkauft haben.

Weiterhin beschuldigte die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle Terrorismusverfolgung J., mit einer Schusswaffe und Munition gehandelt zu haben. Daneben bestehe der Verdacht des unerlaubten Besitzes weiterer Munition. J. soll «unerlaubt Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber» besessen haben, die der Generalstaatsanwaltschaft zufolge im Juni 2019 beschlagnahmt wurden.

Das Landgericht Paderborn hat nun über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der 65-jährige Angeschuldigte aus Ostwestfalen befindet sich den Angaben zufolge auf freiem Fuss. J. war nach dem Mord an Lübcke Ende Juni 2019 festgenommen worden, kam aber Mitte Januar 2020 wieder auf freien Fuss. Den Haftbefehl gegen J. hob der Bundesgerichtshof damals auf, weil gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht für eine Beihilfe zum Mord bestand.

Die Bundesanwaltschaft übertrug den Fall seinerzeit der Staatsanwaltschaft Paderborn, die ihrerseits den Fall der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorlegte, bei der die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Die Düsseldorfer Behörde erhob gegen J. nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. E. wurde im Januar vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Höchststrafe verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Haftverbüssung behielten sich die Richter vor. Im Prozess mitangeklagt war Markus H., der vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen wurde.

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