AfD-Abgeordnete tritt im Streit aus rheinland-pfälzischer Fraktion aus

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Deutschland,

Eine Abgeordnete der rheinland-pfälzischen AfD hat die Landtagsfraktion in Mainz am Mittwoch nach einem Streit um die Abwahl des Fraktionsvorsitzenden Uwe Junge verlassen.

Uwe Junge
Uwe Junge - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Abwahlantrag gegen Mainzer Fraktionsvorsitzenden Junge gescheitert.

Ein von der Parlamentarierin Gabriele Bublies-Leifert eingebrachter Antrag auf Junges Abwahl wurde mit zehn Stimmen gegen eine Stimme abgelehnt, wie die AfD-Fraktion mitteilte. Nach ihrem Ausscheiden gehören der Fraktion noch zwölf Abgeordnete an.

«Ungeachtet zahlreicher parteischädigender Aussagen Uwe Junges steht die Mehrheit der Fraktion weiter zum Vorsitzenden», erklärte Bublies-Leifert bei Facebook. Das Festhalten an Junges Person sei für sie «inakzeptabel». Die Mitglieder der Landtagsfraktion hätten «einen reinen Kadavergehorsam und ein Taktieren zum Zwecke der Wiederwahl an den Tag gelegt».

Bublies-Leifert will nach eigenen Angaben nun fraktionsloses Mitglied der AfD sein. Sie war 2013 in die Partei eingetreten, 2016 wurde sie für den Wahlkreis Birkenfeld in den Landtag gewählt. Den Antrag auf Junges Abwahl stellte sie nach eigenen Angaben, weil dieser rechtsextreme Vorwürfe in seinem Umfeld nicht aufgeklärt habe. So soll ein ehemaliger NPD-Funktionär für die Fraktions- und Landesspitze arbeiten.

Die AfD-Fraktion begrüsste Bublies-Leiferts Fraktionsaustritt. Sie habe die Konsequenzen «aus diesem klaren Votum gezogen» und die Fraktion unverzüglich verlassen, teilte der Parlamentarische Geschäftsführer Jan Bollinger mit. Bublies-Leifert habe zur «Rechtfertigung ihrer eigenen Verfehlungen» versucht, «Anschuldigungen gegen Andere zu konstruieren».

Damit verkleinerte sich die rheinland-pfälzische AfD-Fraktion seit ihrem Bestehen zum zweiten Mal. Der Abgeordnete Jens Ahnemüller war im September 2018 ausgeschlossen worden, weil er wiederholte Kontakte in die rechtsextreme Szene gehabt haben soll. Gegen diese Entscheidung zog der 57-Jährige vor Gericht. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz wies seine Klage ab.

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