Der Nationalrat befasst sich heute mit der AHV-Reform. Konkret geht es darum, wie viele Jahrgänge Zuschlägt wegen des höheren Rentenalters bekommen sollen.
Der Nationalrat diskutiert am Dienstag über die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die wegen der Erhöhung des Rentenalters ein Jahr länger arbeiten müssen. (Symbolbild)
Der Nationalrat diskutiert am Dienstag über die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die wegen der Erhöhung des Rentenalters ein Jahr länger arbeiten müssen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat setzt sich wieder mit der AHV-Reform auseinander.
  • Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 ist bereits beschlossene Sache.
  • Nun geht es darum, wie viele Frauen deswegen Zuschläge erhalten sollen.

Der Nationalrat debattiert am Dienstag erneut über die AHV-Reform. Zwischen den Räten gibt es noch gewichtige Differenzen. Im Zentrum stehen die Ausgleichsmassnahmen für jene Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre am meisten betroffen sind.

Die Erhöhung des Rentenalters haben die Räte bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen. Jetzt geht es um die Frage, wie die Frauen, die von dieser Erhöhung betroffen sind, entschädigt werden sollen. Und wie viele Frauen es sein sollen.

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Der Nationalrat stoppt den neuen Anlauf für die Medienförderung. (Archivbild) - Keystone

Der Ständerat will, dass neun Jahrgänge berücksichtigt werden. Der Nationalrat wollte zunächst nur sechs Jahrgänge. Die vorberatende Gesundheitskommission (SGK-N) schlägt nun aber vor, auf die Linie des Ständerats umzuschwenken. So sollen neun Jahrgänge berücksichtigt werden.

Für diese sollen 32 Prozent der Mittel eingesetzt werden, die durch das höhere Rentenalter der Frauen eingespart werden. Eine Kommissionsminderheit aus der FDP beantragt, nur sieben Jahrgänge zu berücksichtigen.

Auch Frühpensionierung für Frauen steht zur Debatte

Ebenfalls einverstanden ist die Kommission mit dem Vorschlag des Ständerats, ein Modell mit sozial abgestuften Zuschlägen zur Rente zu erstellen. Diese Zuschläge sollen auch Ehepaaren ungeschmälert zu Gute kommen. Allerdings beantragt die SGK-N, dass nur jene Frauen Zuschläge erhalten sollen, die bis zum Referenzalter arbeiten. Wer sich früher pensionieren lässt, soll keine Zuschläge erhalten.

Thematisiert wird auch der Vorbezug der Rente. Die Kommission ist einverstanden damit, dass Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen die Rente zu günstigen Bedingungen bis zu drei Jahre vorbeziehen können. Allerdings soll die Frühpensionierung für Gutverdienende nicht «unnötig attraktiv gemacht» werden.

Offen ist daneben etwa noch die Frage, ob die Gewinne, welche die Schweizerische Nationalbank durch die Negativzinsen macht, in die Finanzierung der AHV einfliessen soll. Der Nationalrat will das, der Ständerat nicht.

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