Die Räte sind sich bei der AHV-Reform nicht einig, wie vielen Frauen das höhere Rentenalter beim Bezug der Rente und beim Vorbezug ausgeglichen werden soll. Die zuständige Ständeratskommission hält daran fest, neun sogenannte Übergangs-Jahrgänge ab Inkrafttreten zu berücksichtigen.
Ständerat
Die zuständige Kommission des Ständerates will die sistierte Agrarpolitik 2022+ (AP22+) nun beraten. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

In der ersten Beratungsrunde im Parlament hatte sich der Nationalrat für sechs Übergangs-Jahrgänge ausgesprochen, der Ständerat für neun. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) will nun am Entscheid ihres Rates festhalten.

Umstritten war auch das Modell für den finanziellen Ausgleich für die Frauen. Der Ständerat sprach sich für ein sogenanntes Trapez-Modell aus, gemäss dem je nach Zeitpunkt des Erreichens des Referenzalters 65 ein zunächst steigender und dann wieder fallender Zuschlag gewährt wird.

Der Nationalrat wählte ein Modell, das entsprechend dem massgebenden Einkommen Rentenzuschläge gewährt. Er will damit besondere Rücksicht nehmen auf tiefe Einkommen.

Die SGK-S will nun eine Brücke schlagen: Die ersten neun Jahrgänge von Frauen, die vom höheren AHV-Referenzalter betroffen sind, sollen einen sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken pro Monat erhalten.

Den vollen Zuschlag sollen Frauen mit einem Einkommen bis 57'360 Franken erhalten, 170 Franken gibt es bis zu einem Einkommen von 71'700 Franken und 100 Franken bei einem Einkommen über 71'700 Franken.

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