Nationalrat will Unternehmen ermöglichen, Arbeitnehmenden explizit auch in Notlagen zu helfen.
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Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag mit der Beratung der Armeebotschaft für die nächsten vier Jahre begonnen. (Symbolbild) - Keystone

Der Nationalrat will Wohlfahrtsfonds von Unternehmen mehr Handlungsspielraum gegeben. Diese Stiftungen richten bisher vor allem Leistungen im Alter, bei Tod und Invalidität aus. Künftig sollen sie Arbeitnehmenden explizit auch in Notlagen helfen können, beispielsweise bei Krankheit und Arbeitslosigkeit.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Gesundheitsförderung und Prävention sollen diese Fonds nach dem Willen des Nationalrats künftig ebenfalls unterstützen können. Auch sollen sie zur Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen beitragen dürfen. Einstimmig nahm der Rat am Donnerstag eine entsprechende Vorlage an, die auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL) zurückgeht. Sie wurde von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ausgearbeitet.

Gesetzesänderung geht nun in den Ständerat

Der Entwurf zur Anpassung des Zivilgesetzbuchs geht nun in den Ständerat. Laut Parlamentsunterlagen anerkennen die Aufsichts- und Steuerbehörden bereits heute, dass diese Fonds Leistungen erbringen, die nicht unter die enge Definition der beruflichen Vorsorge fallen. Dies etwa für Personen, die sich wegen Krankheit in einer Notlage befinden. Doch habe diesbezüglich ein Präzisionsbedarf bestanden, hiess es im Nationalrat. Und wenn die Fonds ein breiteres Wirkungsfeld erhielten, würden die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen entlastet.

Der Bundesrat unterstützt das Gesetzesprojekt teilweise. Es sei richtig, den Handlungs- und Ermessensspielraum der Stiftungsräte zu erweitern, schrieb er. Die geplante Leistungsausweitung, etwa für Gesundheitsförderung, gehe aber «deutlich über die Definition der beruflichen Vorsorge hinaus».

Bundesrat lehnt Erweiterungen ab

Diese Erweiterungen unterstütze er nicht. Klar lehnte aber der Nationalrat den Antrag des Bundesrats ab, die Zahl der zulässigen Leistungen zu begrenzen. Auch ein Antrag von Links-Grün, diese neu zulässigen Leistungen dank einer Formulierung im Gesetz einzuschränken, scheiterte.

In der Schweiz ist die Zahl der Wohlfahrtsfonds stark gesunken. 1992 gab es noch mehr als 8000; im Jahr 2022 waren es nur noch 1310. Die SGK-N nennt als mögliche Gründe die Vervielfachung der rechtlichen Vorgaben, den zunehmenden Verwaltungsaufwand und das mangelnde Verständnis des Gesetzgebers für die Besonderheit dieser Fonds.

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