Widerstand gegen Ständeratsmodell zu Finanzierung der 13. AHV-Rente
Die Finanzkommission des Nationalrats widersetzt sich dem vom Ständerat beschlossenen Finanzierungskonzept für die 13. AHV-Rente.

Gegen das vom Ständerat beschlossene Finanzierungskonzept der 13. AHV-Rente regt sich Widerstand. Die Finanzkommission des Nationalrats will dem Bundesrat folgen und bei der Mehrwertsteuer und dem Bundesbeitrag an die AHV ansetzen.
Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) der im Dossier federführenden Sozialkommission ihres Rates, der Vorlage der Landesregierung zu folgen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Demnach soll die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöht und der Bundesbeitrag an die AHV von 20,2 auf 19,5 Prozent gesenkt werden.
Kommissionsminderheit bevorzugt Konzept des Ständerats
Damit sollen insbesondere die Mehrbelastungen, die dem Bund aus der Mitfinanzierung der 13. Rente entstehen würden, aufgrund der aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen begrenzt werden, wie es hiess.
Die Kommissionsminderheit erachtet hingegen das Finanzierungskonzept des Ständerats als ausgewogener und nachhaltiger. Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente will sie den Ständerat dazu bewegen wollen, die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt und die Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte zu erhöhen.
Die 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 an der Urne gutgeheissen. Im Jahr der Einführung 2026 dürfte die 13. AHV-Rente zu Kosten von rund 4,2 Milliarden Franken führen.