Werden die Grundrechte durch den Bundesrat weiter eingeschränkt?
Mit der Ausrufung der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat wurde bereits ein Viertel der Grundrechte eingeschränkt. Werden weitere folgen?

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat bis zum 19. April den Notstand ausgerufen.
- Dadurch wurden bereits sieben Grundrechte eingeschränkt.
- Nun geraten zwei weitere unter Druck.
Um die Corona-Pandemie in der Schweiz einzudämmen, hat der Bundesrat bis zum 19. April den Notstand ausgerufen. Als Folge davon wurde ein Viertel aller Grundrechte eingeschränkt. Werden weitere folgen?
So wurden etwa das Recht auf persönliche Freiheit, Glaubensfreiheit und der Anspruch auf Grundschulunterricht eingeschränkt. Auch die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit sind von der Einschränkung betroffen. Dies zeigen Recherchen der «Luzerner Zeitung».
Weitere Grundrechte durch Bundesrat eingeschränkt?
Nun geraten zwei weitere Grundrechte in Bedrängnis: die Medienfreiheit und der Schutz der Privatsphäre. Die Medien werden trotz guter Berichterstattung «moralisch unter Druck gesetzt, freiwillig Zensur auszuüben», so FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Ganz nach dem Motto: Krisenzeit ist nicht Kritikzeit.

Auch die Privatsphäre wird in Zeiten des Coronavirus neu diskutiert. So hat der Bundesrat mit der Swisscom mit der Auswertung anonymer Handy-Bewegungsdaten begonnen. Damit wird überprüft, ob die Bevölkerung sich an die Massnahmen hält.