Verrechnungssteuer-Reform

Weiter keine Verrechnungssteuer für «Too big to fail»-Instrumente

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat verlängert die Steuerbefreiung für Bankeninstrumente bis 2031, sodass Zinsen aus «Too Big To Fail»-Papieren weiter steuerfrei bleiben.

Verrechnungssteuer
Die TBTF-Instrumente gibt es seit 2013 – inklusive der Ausnahme für die Verrechnungssteuer. - keystone

Auf Zinsen aus Instrumenten für die Bankenstabilität soll bis 2031 keine Verrechnungssteuer fällig werden. Der Nationalrat hiess am Montag eine entsprechende Bundesratsvorlage mit 146 zu 43 Stimmen gut. Als nächster ist der Ständerat an der Reihe.

Die Fristverlängerung für die Steuerbefreiung gelang erst im zweiten Anlauf, nachdem Thomas Matter (SVP/ZH) wegen einer «Verwirrung» mit einem Ordnungsantrag eine Wiederholung durchgebracht hatte. Die seit 2013 geltende Befreiung der «Too Big To Fail»-Instrumente (TBTF) der Banken von der Verrechnungssteuer würde ohne Zustimmung des Parlaments Ende 2026 enden.

Ohne eine zusätzliche Verlängerung würden Zinsen für nach diesem Zeitpunkt emittierte TBTF-Instrumente der Verrechnungssteuer unterliegen. Dies würde laut dem Bundesrat dazu führen, dass die Mittelbeschaffung der Banken enorm erschwert und verteuert würde.

Kritik an bevorzugter Behandlung

Viele internationale Anlegerinnen und Anleger würden die Verrechnungssteuer nicht akzeptieren und auf andere Produkte ausweichen, soweit die Verrechnungssteuer von den Banken nicht durch eine höhere Verzinsung kompensiert wird, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Rat.

Die Ratslinke wollte die Verlängerung sistieren oder nicht auf die Vorlage eintreten. Cédric Wermuth (SP/AG) machte geltend, das Steuergeschenk an die Banken sollte nicht erfolgen, bevor die Parameter der Bankenregulierung nach dem Untergang der Credit Suisse bekannt seien. Samuel Bendahan (SP/VD) begründete seinen Nichteintretensantrag mit der Bevorzugung der Banken gegenüber allen anderen Steuerpflichtigen.

Verlängerung füllt terminliche Lücke

Leo Müller (Mitte/LU) erklärte namens der Kommission, die neue Bankenregulierung könne nicht im Januar 2027 in Kraft treten. Es gelte also lediglich eine terminliche Lücke zu füllen, was mit der Verlängerung bis 2031 erfolgt.

Die TBTF-Instrumente gibt es seit 2013 – inklusive der Ausnahme für die Verrechnungssteuer. Grund war die Rettung der Grossbank UBS. Ziel der Vorgaben war es, dass systemrelevante Finanzinstitute ihr Eigenkapital erhöhen, um bei einem Ausfall nicht die ganze Volkswirtschaft zu gefährden.

Kommentare

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