Wegen Ukraine: SP reicht Beschwerde gegen Abstimmungsbüchlein ein
Die SP wirft dem Bundesrat vor, beim Kriegsmaterialgesetz einen falschen Eindruck zu erwecken. Nun verlangt sie Korrekturen am Abstimmungsbüchlein.

Das Wichtigste in Kürze
- Die SP reicht Beschwerde gegen das Abstimmungsbüchlein zum Kriegsmaterialgesetz ein.
- Sie kritisiert die Aussagen zur Ukraine und zu den Menschenrechtskriterien.
- Die Bundeskanzlei weist die Vorwürfe zurück und sieht keinen Korrekturbedarf.
Die Ukraine wird im Abstimmungsbüchlein mehrfach erwähnt. Schweizer Waffen dürfte sie aber auch nach einem Ja nicht erhalten.
Für die SP ist diese Darstellung irreführend.
Die Partei reicht deshalb Beschwerde gegen die Erläuterungen zum revidierten Kriegsmaterialgesetz ein, wie SRF berichtet.
Über die Vorlage stimmt die Schweiz Ende November ab. Die SP verlangt, dass das Büchlein ausdrücklich klarstellt: Auch mit der Revision bleiben Waffenlieferungen an die Ukraine untersagt.
Meyer spricht von «Anti-Ukraine-Gesetz»
Der russische Angriffskrieg wird in den Erläuterungen mehrfach als Anlass für die Gesetzesänderung genannt. Nach Ansicht der SP entsteht dadurch der Eindruck, die Ukraine profitiere von der Lockerung.
Co-Präsidentin Mattea Meyer kritisiert: «Der Bundesrat erwähnt die Ukraine an mehreren Stellen im Abstimmungsbüchlein und verschweigt aber, dass es eigentlich ein Anti-Ukraine-Gesetz ist.»
Waffenlieferungen an Israel oder Saudi-Arabien würden möglich, während solche an die Ukraine ausdrücklich verboten blieben, so Meyer.
Die Revision soll grundsätzlich erlauben, Schweizer Rüstungsgüter ohne Zustimmung der Schweiz an andere Staaten weiterzugeben. Für die Ukraine bleibt dies jedoch ausgeschlossen. Das hat der Bundesrat im Parlament mehrfach bestätigt.
Bundeskanzlei verweist auf Neutralitätsrecht
Ein Gesuch der SP, die Aussagen zur Ukraine zu korrigieren, hat die Bundeskanzlei bereits abgelehnt. Sie widerspricht dem Vorwurf, die Stimmberechtigten würden in die Irre geführt.
«Das Büchlein verspricht an keiner Stelle, dass die Ukraine künftig direkt oder indirekt Schweizer Kriegsmaterial bekommt.»
Zudem werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Neutralitätsrecht weiterhin verbindlich sei.
SP kritisiert auch Aussagen zu Menschenrechten
Die Beschwerde betrifft einen weiteren Punkt: Laut Abstimmungsbüchlein müssen Bewilligungen «weiterhin immer» mit den Menschenrechten vereinbar sein. Auch diese Formulierung vermittelt aus Sicht der SP ein falsches Bild.
Denn die Revision erlaubt dem Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom bisherigen strikten Exportverbot. Dieses betrifft Staaten, in denen Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden.

Die Bundeskanzlei hält dagegen: Eine Abweichung sei nur zulässig, «sofern die Lieferung von Kriegsmaterial selber nicht unmittelbar zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt». Auch hier sieht sie keinen Anlass, das Büchlein anzupassen.
Die SP akzeptiert diese Begründungen nicht. Mit ihrer Beschwerde will sie erreichen, dass die Bundeskanzlei die Erläuterungen noch vor der Abstimmung Ende November korrigiert.















