Kontroverse um Abstimmungserläuterungen zum Kriegsmaterialgesetz
Die SP hat wegen «irreführenden Angaben» zu Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg ein Gesuch um eine Änderung der Abstimmungserläuterungen des Bundesrats zum Kriegsmaterialgesetz eingereicht. Die Bundeskanzlei lehnte dieses ab.

In den Abstimmungserläuterungen werde ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg und den Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes hergestellt, schreibt die SP. Dies könne suggerieren, dass die Ukraine von den Lockerungen profitieren würde, was aber nicht der Fall sei.
Die TA-Media-Zeitungen haben am Mittwoch über das Gesuch berichtet. Die SP liess dieses der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage zukommen. Des Weiteren bestätigte die Bundeskanzlei die Ablehnung des Gesuchs. An keiner Stelle werde behauptet, dass die Ukraine von den Gesetzesänderungen profitieren und direkt oder indirekt Kriegsmaterial aus der Schweiz erhalten könne, schreibt sie.
Die SP kritisiert in ihrer Beschwerde noch einen weiteren Punkt in den Erläuterungen. So werde suggeriert, dass die Ausschlusskriterien im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen nach wie vor uneingeschränkt gelten sollten, schreibt die Partei. Dies sei aber nicht der Fall, weil der Bundesrat «in ausserordentlichen Umständen» davon abweichen könne.
Auch hier sieht die Bundeskanzlei keinen Anlass zu einer Korrektur der Erläuterungen. Es werde klar dargelegt, dass der Bundesrat zur «Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen» vom heute geltenden absoluten Verbot von Waffenlieferungen an schwerwiegend menschenrechtsverletzende Staaten abweichen könne.






