Der Bundesrat will den Abfluss einiger Wasserkraftwerke verringern. Dadurch soll im Winter mehr Strom zur Verfügung stellen. Die Fische dürfte das nicht freuen.
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Wasserkraftwerk am Speichersee Zervreila. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will bei manchen Wasserkraftwerken den Abfluss verringern.
  • Ab Oktober bis Ende April 2023 sollen so 150 Gigawattstunden Strom mehr verfügbar sein.
  • Durch die Massnahme könnte der Fischbestand belastet werden.

Bestimmte Wasserkraftwerke sollen zwischen Oktober 2022 und Ende April 2023 mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung haben. Sie müssen also temporär weniger Wasser abfliessen lassen. Die Mindest-Restwassermenge bleibt aber in Kraft.

Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Anfang September hatte Energieministerin Simonetta Sommaruga entsprechende Pläne skizziert. Bei der zeitlich befristeten Erhöhung der Stromproduktion dürfen die Wasserkraftbetreiber aber die gesetzlich festgelegte Mindest-Restwassermenge nicht unterschreiten.

Wasserkraft: 45 Anlagen betroffen

Anwenden sollen die Regelung Wasserkraftwerke, die nach 1992 eine neue Nutzungskonzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen höhere Restwassermengen abgeben. Von den insgesamt rund 1500 Wasserkraftwerken in der Schweiz betrifft die Regelung damit rund 45 Anlagen.

Der Bundesrat rechnet dank dieser Massnahme mit einer Zunahme der Stromproduktion von maximal 150 Gigawattstunden. Dies entspricht knapp einem Drittel der vom Bundesrat beschlossenen Wasserkraftreserve für den kommenden Winter in den Schweizer Stauseen.

Da die Restwasserreduktion zeitlich auf sieben Monate beschränkt ist, stuft der Bundesrat die Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar. Im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen sei das verhältnismässig, wie es in der Mitteilung der Regierung weiter heisst. Es sei insbesondere mit einer temporären Einschränkung der Fischwanderung zu rechnen. Das könne die Fortpflanzung des Fischbestandes 2023 erschweren.

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