In der Waadt ist Regierungspräsidentin Nuria Gorrite (SP) in die Schlagzeilen geraten, weil sie trotz Covid-Infektion in einem Restaurant in Crans-Montana zu Gast war. Der Waadtländer Kantonsarzt stellt sich nun hinter sie. Gorrite habe sich nichts vorzuwerfen.
«Der neuerliche Anstieg von Covid-19 beunruhigt», sagt die Waadtländer Regierungspräsidentin Nuria Gorrite (SP).
«Der neuerliche Anstieg von Covid-19 beunruhigt», sagt die Waadtländer Regierungspräsidentin Nuria Gorrite (SP). - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Tage vor einem positiven Test auf das Coronavirus hielt sich Nuria Gorrite am 29.

Dezember in dem Restaurant aufgehalten. Am 28. Dezember - so schätzte es der Kantonsarzt auf Grund der Symptome - dürfte sie sich mit Covid-19 angesteckt haben.

Gorrites Symptome - ein leichtes Prickeln im Hals - rechtfertigten den PCR-Test nicht. Dies umso mehr als die 51-jährige Gorrite vom 25. bis zum 30. Dezember mehrere Selbsttests gemacht habe, die alle negativ gewesen seien, schrieb Kantonsarzt Karim Boubaker in einer am Dienstag den Medien zugestellten Notiz.

Nach seinen Angaben befolgte die Regierungspräsidentin die Empfehlungen an die Bevölkerung «buchstabengetreu». Die Westschweizer Ausgabe des «Blick» hatte anhand von Augenzeugenberichten und Fotos berichtet, dass Gorrite und Freunde stehend und ohne Masken im Restaurant gesehen worden seien.

Die Gruppe habe gewartet, bis ein Tisch frei werde, was nicht den Hygienevorschriften entspreche. Ausserdem sei die Gruppe auffallend laut gewesen. Gorrite räumte gegenüber dem «Blick» und später auch in der Sendung «Forum» von RTS ein, einen Fehler gemacht zu haben und entschuldigte sich.

Den Vorwurf, unverantwortlich gehandelt haben, wies Gorrite allerdings zurück. Sie habe seit ihrer Ankunft im Walliser Ferienort Selbsttests gemacht.

Sie sei dreifach geimpft, bei bester Gesundheit und habe keine Symptome verspürt. Mit der Serie von Selbsttests habe sie schliesslich ihre Ansteckung bemerkt und sich schnell in Isolation begeben, entsprechend den Anweisungen des Kantonsarztes.

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