UBS

    Unterschiedliche Auffassungen zu UBS-Eigenkapitalvorschriften

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Strengere Eigenkapitalvorgaben für Auslandsbeteiligungen von systemrelevanten Banken hält die zuständige Nationalratskommission nach dem CS-Debakel für nötig. Doch wie weit die Regelung im Bankengesetz gehen soll, wird unterschiedlich beurteilt.

    UBS-CEO Sergio Ermotti
    UBS-CEO Sergio Ermotti. - keystone

    Dass Handlungsbedarf bestehe und die Eigenkapitalunterlegung bei ausländischen Beteiligungen systemrelevanter Banken gestärkt werden sollte, sei in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) unbestritten, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Kommission trat auf die Vorlage ein.

    Faktisch davon betroffen ist nur die UBS. In der WAK-N gibt es unterschiedliche Einschätzungen dazu, wie weit die Regelung gehen soll. Einige warnten vor zu scharfen Vorgaben, die die Wettbewerbsfähigkeit der UBS gefährden und die Kosten für Kunden in die Höhe treiben würden. Andere hielten den Vorschlag des Bundesrates für einen Kompromiss, der nicht unterschritten werden sollte.

    Stärkere Eigenkapitalanforderungen sollen das «Too big to fail»-Dispositiv verstärken. Der Bundesrat schlägt mit Unterstützung der Nationalbank SNB und der Finanzmarktaufsicht Finma eine Deckung mit hundert Prozent hartem Eigenkapital vor. Der Ständerat hingegen hatte für neunzig Prozent Eigenkapital gestimmt. Für die zehn verbleibenden Prozent der Kapitaldeckung wollte er keine Vorgaben machen.

    Die UBS hätte die von der zuständigen Ständeratskommission gewünschte Lösung mit fünfzig Prozent hartem Eigenkapital und fünfzig Prozent Deckung mit speziell gestalteten AT1-Anleihen bevorzugt und kritisierte den Ratsentscheid entsprechend scharf. Die Neunzig-Prozent-Unterlegung würde ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schaden, schrieb sie.

    Heute gilt für die Eigenkapitalunterlegung 45 Prozent Kernkapital plus 17 Prozent in AT1-Anleihen. AT1-Anleihen sind hoch verzinste Anleihen, die bei einer gravierenden Schieflage der Bank entweder in Eigenkapital umgewandelt oder aber für wertlos erklärt werden.

    Die WAK-N will an ihrer Sitzung vom 23. und 24. November über die Vorlage entscheiden. Voraussichtlich soll sich der Nationalrat in der Wintersession mit dem Geschäft befassen.

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